Kompakt: Was ändert sich in der Wohnraumförderung NRW?
Das Landesbauministerium Nordrhein-Westfalen hat neue Förderbedingungen für die Wohnraumförderung veröffentlicht, mit der mietpreisgebundene Wohnungen entstehen sollen. Das Ministerium folgt mit den neuen Konditionen der Kostentwicklung im Wohnungsbau, wodurch sie aus Sicht der sozial orientierten Wohnungswirtschaft weiterhin ein verlässliches Instrument ist, um bezahlbare klima- und generationengerechte Wohnungen zu schaffen.
Mit dem Förderjahr 2024 werden die verschiedenen Programme der Wohnraumförderung erstmals zu einer einzelnen Richtlinie zusammengeführt. Die weiteren Änderungen im Überblick:
- Die Grundpauschalen für den Mietwohnungsneubau erhöhen sich um 100 Euro und betragen je nach Mietenstufe nun 3.110 Euro bis 3.490 Euro pro Quadratmeter in der Einkommensgruppe A (bis zu 20.420 Euro im Jahr bei einem Einpersonenhaushalt).
- Die Fördermieten wurden in den Mietenstufe 1 bis 3 um 0,50 und den Mietenstufen 4 und 4+ um 0,75 Euro pro Quadratmeter angehoben. (Einkommensgruppe A)
- Insbesondere für die städtebaulichen und technischen Fördervoraussetzungen hat das Ministerium den lokalen Bewilligungsbehörden eine höheren Ermessensspielraum eingeräumt, der zu einer größeren Flexibilität führen soll.
- Mit der Integration des Quotenerlasses in die Förderrichtlinie wurden auch die absoluten Förderquoten angepasst, so dass standortabhängig und je nach Projektgröße bis zu 90 Prozent der Wohnungen gefördert werden können.
- Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen werden nun nach Quadratmeter gefördert.
- Die Modernisierungsförderung wurde auf 220.000 Euro pro Wohnung erhöht.
- Eine Förderung für die so genannte Einkommensgruppe B (40 Prozent höhere Einkommensgrenze) wird eingeführt – mit einem auf 15 Prozent reduzierten Tilgungsnachlass bei gleichbleibenden Förderansatz für Ausgangsmieten über sieben Euro pro Quadratmeter.
- Der Verwaltungskostenbeitrag für die NRW.BANK wird für die beiden ersten Jahre ausgesetzt
- Die Auszahlung wird auf vier Stufen aufgeteilt, um Zwischenfinanzierungen zu vermeiden.
Die vollständige Förderrichtlinie ist auf der Website des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen zu finden, unter: www.mhkbd.nrw/foerderprogramme.
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