Landesregierung fördert klimagerechte Energieerzeugung und Mobilität im Quartier
Mobilität beginnt und endet an der eigenen Haustür. Dabei wird sie zunehmend nachhaltiger und damit ändert sich auch das Mobilitätsverhalten der Mieterinnen und Mieter. Daher bereiten Wohnungsunternehmen und -genossenschaften ihre Bestände entsprechend vor. Eine – insbesondere unter den aktuellen Kostenbedingungen – herausfordernde Aufgabe. Um nachhaltige Mobilität in die Quartiere zu bringen, unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen mit seinen förderpolitischen Maßnahmen auch beim Ausbau der E-Mobilität.
E-Mobilität in Wohngebäuden und Wohneigentumsanlagen wird politisch, aber auch von der Mieter- und Mitgliederschaft zunehmend gefordert. Doch Forderungen können oft nicht ohne die entsprechende Förderung umgesetzt werden. Die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik im Land Nordrhein-Westfalen werden in dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie und Energiesparen“ – kurz progres.nrw – gebündelt und geben eben auch diese Finanzspritze für E-Mobilität in Mietgebäuden. Das Land NRW unterstützt Wohnungsunternehmen und Mieterinnen und Mieter bei der Finanzierung von Ladepunkten. Konkret geht sind somit folgende Bestandteile förderfähig:
- 1.000 Euro pro Ladepunkt am Stellplatz oder in der Garage, welche in Kombination mit einer neuen PV-Anlage um 1.500 Euro erhöht werden
- 40 Prozent oder max. 15.000 Euro für Netzanschlüsse, wenn mindestens vier Stellplätze für die E-Mobilität ertüchtigt werden.
Neben der Förderung für Wohngebäude kann auch an der eigenen Geschäftsstelle die Förderung aktiv genutzt werden. So unterstützt das Land bei der Finanzierung von Ladesäulen, Brennstoffzellen- und E-Nutzfahrzeugen. Viele unserer Mitgliedsunternehmen und -genossenschaften gehen bereits als Vorbild voran und nutzen diese Angebote. Die klimaneutrale Geschäftsstelle kann zum Aushängeschild werden, um auch die Mieterschaft von neuen Mobilitätsformen zu überzeugen. Das Land NRW unterstützt die emissionsarme Mobilität für Betriebe und ihre Beschäftigten mit den folgenden Maßnahmen:
- Schnellladesäulen: bis zu 40 Prozent, max. 15.000 Euro je Ladepunkt für Unternehmen und bis zu 250 Euro pro kW Ladeleistung für Kommunen
- Arbeitgeberladen: 1.000 Euro pro Ladepunkt an Stellplätzen für Beschäftigte
- Ladepunkte in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage: 1.500 Euro pro Ladepunkt
- Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge: je nach Fahrzeugklasse bis zu 8.000 Euro für Unternehmen und bis zu 400.000 Euro für Kommunen
- Mehr Infos und digitale Anträge unter folgenden Link: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderinstrumente-fuer-die-energiewende
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