Zu dick aufgetragen?
Ein Blick zurück in das Jahr 1977: Die damals regierende Regierungskoalition aus SPD und FDP erlässt am 11. August die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärmeschutzverordnung – WärmeschutzV)” als erste Verordnung auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes vom 22. Juli 1976. In Kraft tritt sie am 1. November 1977. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es in Deutschland, wie in den meisten anderen Ländern, keine bindenden Vorschriften für den energiesparenden Wärmeschutz von Gebäuden, sondern lediglich ein diesbezügliches technisches Regelwerk (DIN 4108). In den fast 50 Jahren, die seitdem vergangen sind, folgten zahlreiche Novellierungen und Anpassungen. Was hat sich verändert? In welchem Verhältnis stehen Energieeinsparmaßnahmen, Effizienz und die Reduzierung von CO₂-Ausstößen heute?
Schrittweise Verschärfung
In den rund zwei Jahrzehnten ihres Bestehens wurde die Verordnung in den Jahren 1982 und 1995 zweimal novelliert und wurde 2002 durch die Energieeinsparverordnung 2002 abgelöst.
Es folgte eine Novellierung der EnEV 2014 – verbunden mit höheren Baukosten infolge höherer Ansprüche – und schließlich 2020 die Ablösung durch das Gebäudeenergiegesetz. Mit der Novelle 2023 wurde EH 55 zum Standard – was höhere Anforderungen an Gebäude mit sich brachte, höhere Kosten und Förderungen erst ab EH 40 Standard zur Folge hatte. Mit der Novellierung 2024 wurde nun neben der Effizienz auch die Energieversorgung verschärft und soll zukünftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien erfolgen.
Zusammengenommen haben alle Schritte – die zweifelsohne im Sinne des Klimaschutzes ihre Berechtigung haben – auch dafür gesorgt, dass das Bauen von Wohnungen immer teurer wurde und die Zahl der Baugenehmigungen und Fertigstellungen rapide zurückging – was deutlich weniger verfügbaren Wohnungen führte, trotz weiterhin hohen Bedarfs.
In diesem Zielkonflikt zwischen Bezahlbarkeit und Klimaschutz sieht die sozial orientierte Wohnungswirtschaft eine kritische Stelle erreicht. Immer mehr Wohnquartiere werden klimafreundlich beheizt. Müssen Wohngebäude dann immer höhere energetische Standards erfüllen, wenn das oberste Ziel der Klimapolitik der Bundesregierung die Reduzierung der CO2-Emissionen ist – nicht die Einsparung von Energie?
Eine offene und sachlich geführte Auseinandersetzung mit den geltenden Baustandards erscheint unerlässlich, wenn es das erklärte wohnungspolitische Ziel ist, a) wieder deutlich mehr zu bauen und b) bezahlbare und klimagerechte Wohnungen zu schaffen.
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