Zu dick aufgetragen?
Ein Blick zurück in das Jahr 1977: Die damals regierende Regierungskoalition aus SPD und FDP erlässt am 11. August die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärmeschutzverordnung – WärmeschutzV)” als erste Verordnung auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes vom 22. Juli 1976. In Kraft tritt sie am 1. November 1977. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es in Deutschland, wie in den meisten anderen Ländern, keine bindenden Vorschriften für den energiesparenden Wärmeschutz von Gebäuden, sondern lediglich ein diesbezügliches technisches Regelwerk (DIN 4108). In den fast 50 Jahren, die seitdem vergangen sind, folgten zahlreiche Novellierungen und Anpassungen. Was hat sich verändert? In welchem Verhältnis stehen Energieeinsparmaßnahmen, Effizienz und die Reduzierung von CO₂-Ausstößen heute?
Schrittweise Verschärfung
In den rund zwei Jahrzehnten ihres Bestehens wurde die Verordnung in den Jahren 1982 und 1995 zweimal novelliert und wurde 2002 durch die Energieeinsparverordnung 2002 abgelöst.
Es folgte eine Novellierung der EnEV 2014 – verbunden mit höheren Baukosten infolge höherer Ansprüche – und schließlich 2020 die Ablösung durch das Gebäudeenergiegesetz. Mit der Novelle 2023 wurde EH 55 zum Standard – was höhere Anforderungen an Gebäude mit sich brachte, höhere Kosten und Förderungen erst ab EH 40 Standard zur Folge hatte. Mit der Novellierung 2024 wurde nun neben der Effizienz auch die Energieversorgung verschärft und soll zukünftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien erfolgen.
Zusammengenommen haben alle Schritte – die zweifelsohne im Sinne des Klimaschutzes ihre Berechtigung haben – auch dafür gesorgt, dass das Bauen von Wohnungen immer teurer wurde und die Zahl der Baugenehmigungen und Fertigstellungen rapide zurückging – was deutlich weniger verfügbaren Wohnungen führte, trotz weiterhin hohen Bedarfs.
In diesem Zielkonflikt zwischen Bezahlbarkeit und Klimaschutz sieht die sozial orientierte Wohnungswirtschaft eine kritische Stelle erreicht. Immer mehr Wohnquartiere werden klimafreundlich beheizt. Müssen Wohngebäude dann immer höhere energetische Standards erfüllen, wenn das oberste Ziel der Klimapolitik der Bundesregierung die Reduzierung der CO2-Emissionen ist – nicht die Einsparung von Energie?
Eine offene und sachlich geführte Auseinandersetzung mit den geltenden Baustandards erscheint unerlässlich, wenn es das erklärte wohnungspolitische Ziel ist, a) wieder deutlich mehr zu bauen und b) bezahlbare und klimagerechte Wohnungen zu schaffen.
Ähnliche Artikel
- Energiewende
Größtes Mieterstrom-Projekt NRWs eingeweiht
Die LEG Immobilien, ein Verbandsmitglied des VdW Rheinland Westfalen, macht das Berliner Viertel in Monheim am Rhein zum Leuchtturmprojekt für Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen: In Zusammenarbeit mit der Solarwatt GmbH und der Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH (MEGA) sowie in Kooperation mit der Stadt Monheim hat das Wohnungsunternehmen am 16. April 2024 offiziell das Photovoltaik-Anlagen-Großprojekt in Monheim am Rhein mit allen beteiligten Partnern sowie der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Mona Neubaur, eingeweiht. Insgesamt wurden im Quartier „Berliner Viertel“ in den vergangenen Monaten 118 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 1.117 Wohnungen mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet. Dafür wurden 4.774 Solarwatt-Module mit einer Gesamtleistung von 1.934 Kilowatt Peak auf den Dächern der Häuser installiert.
- Klimaneutraler Wohnungsbestand
Effizienz vs. Emissionen, worauf soll der Fokus liegen?
Alte Erdgasheizungen raus, neue Luft-Wasser-Wärmepumpen rein – Mieterstrom durch Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern – weniger Energieverbrauch durch eine Sanierung mit umweltfreundlichen Dämmstoffen – die Rheinwohnungsbau GmbH, ein VdW-Mitgliedsunternehmen, hat ein Stadtquartier mit 43 Mehrfamilienhäusern und insgesamt 252 Wohnungen angepackt und fit für die Zukunft gemacht. Praktisch der halbe Stadtteil Duisburg-Ungelsheim wurde in mehreren Bauabschnitten energetisch modernisiert. Bis 2027 sollen die Wohnungen und Häuser, mehrheitlich aus dem Jahr 1959, der Klimaneutralität schon sehr nah sein. Die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate hat das Projekt der Rheinwohnungsbau kürzlich als „Klimaquartier.NRW“ ausgezeichnet.
- Klimaschutz-Standards
Zu dick aufgetragen?
Ein Blick zurück in das Jahr 1977: Die damals regierende Regierungskoalition aus SPD und FDP erlässt am 11. August 1977 die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärmeschutzverordnung - WärmeschutzV)" als erste Verordnung auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes vom 22. Juli 1976. In Kraft tritt sie am 1. November 1977. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es in Deutschland, wie in den meisten anderen Ländern, keine bindenden Vorschriften für den energiesparenden Wärmeschutz von Gebäuden, sondern lediglich ein diesbezügliches technisches Regelwerk (DIN 4108). In den fast 50 Jahren, die seitdem vergangen sind, folgten zahlreiche Novellierungen und Anpassungen. Was hat sich verändert? In welchem Verhältnis stehen Energieeinsparmaßnahmen, Effizienz und die Reduzierung von CO₂-Ausstößen?
- Architektur und Energiewende
„Balkonkraftwerk“ und Geländer in einem!
„Balkonkraftwerke“, wie sie auch genannt werden, sind seit etwa zwei Jahren auf dem Markt. Mieterinnen und Mieter versprechen sich davon einfach zugänglichen Solarstrom, der das Klima schont und gleichzeitig Stromkosten einspart. Dass die Installation von Fachleuten vorgenommen werden muss und es Details zu beachten gibt, sorgt bisweilen für Diskussionsbedarf. Die GWL Lippstadt, ein Verbandsmitglied des VdW Rheinland Westfalen, hat die Herausforderung und Wünsche der Menschen im Quartier erkannt und sich etwas Besonderes überlegt: Die Installation von Balkonsolaranlagen, die schon direkt in das Balkongeländer integriert sind. So stellt die GWLK ihren Mieterinnen und Mietern regenerativ und klimagerecht erzeugten Strom ohne zusätzlichen Flächenverbrauch zur Verfügung. Eine clevere und smarte Innovation für ein klimagerechtes Wohnquartier!