Hohe Nachfrage nach Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz
Das rheinland-pfälzische Finanzministerium geht davon aus, dass 2023 annährend das gesamte Kreditvolumen von 519 Millionen Euro ausgegeben wird. Grundlage dieser Prognose sind die guten Abrufzahlen bis Ende Juni 2023. Die guten Zahlen sind nach Einschätzungen nicht nur des VdW Rheinland Westfalen auch durch die Wohnungsbaukrise bedingt.
Nach Angaben des Finanzministeriums wurden bis zum 30. Juni 2023 bereits Förderanträge für 1.266 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen in Höhe von 183,9 Millionen Euro bewilligt. Und die Nachfrage nach den Programmen bleibe weiterhin hoch. So hätten bis zum Stichtag bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) weitere Förderanträge für 1.466 Wohneinheiten vorgelegen.
Aufgrund des derzeitigen hohen Auftragsaufkommens könne vermutlich bis Jahresende eine annähernde Ausschöpfung des Programmvolumens erwartet werden.
Rahmenbedingungen der Wohnraumförderung
Die Förderprogramme der Sozialen Wohnraumförderung wurden Anfang des Jahres erneut überarbeitet und an die Marktsituation angepasst. „So haben wir das im letzten Jahr eingeführte ‚Sonderprogramm zur Förderung des klimagerechten sozialen Wohnungsbaus‘ in die Regelförderung integriert und auf die Baukostensteigerungen reagiert, indem wir die Förderdarlehen angehoben haben“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen. Sowohl die niedrigen Förderzinsen (Zinssatz bis zu 10 Jahre null Prozent p.a.) als auch die hohen Tilgungszuschüsse von bis zu 50 Prozent der Förderdarlehen (bei der Förderung des Mietwohnungsneubaus) wurden – trotz der gestiegenen und weiter steigenden Marktzinsen – beibehalten.
Bauträger greifen zur Wohnraumförderung
Die gestiegene Nachfrage geht nicht nur nach Einschätzungen des VdW insbesondere auch auf Förderanträge durch Bauträger zurück. Gestiegene Kreditzinsen führen im Neubau oft zu Kaufpreisen bzw. Mieten, die sich ein Großteil der Zielgruppe von Projektträgern nicht leisten können. Projekte werden damit unrentabel. Um den Neubau trotzdem noch umsetzen zu können, greifen die Bauträger zu Wohnraumfördermitteln.
Finanzministerin Doris Ahnen formuliert es so: „Der geförderte Wohnungsbau ist aktuell für Investorinnen und Investoren eine Alternative zum Bau bereits geplanter freifinanzierter Wohnungen. Dies trägt auch zur Stabilisierung der Bauwirtschaft bei. Die neu entstehenden Wohnungen sind zum Wohle der Menschen in unserem Land, die von langfristig bezahlbaren Mieten profitieren, denn die Dauer der Belegungs- und Mietbindungen im Mietwohnungsneubau beträgt bis zu 30 Jahre“, sagte Ahnen.
Wie nachhaltig die gestiegene Nachfrage ist, bleibt nach Ansicht des VdW allerdings abzuwarten.
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