thema der Wohnungswirtschaft
N°1 – Der perfekte Sturm

Im schweizerischen Winterthur wurde das K.118 (Kopfbau Halle 118) von baubüro in situ in Zusammenarbeit mit Zirkular, dem Fachplanungsbüro für das Bauen im Kreislauf, aufgestockt.
Quelle: Martin Zeller

Ausbauen,
einbauen, fertig?

Jedes Gebäude ist ein Rohstofflager, in dem viele Bauteile und Baustoffe vorhanden sind, welche bei einem Abbruch des Gebäudes potenziell auf einer anderen Baustelle wiederverwaendet werden können. Potenziell, denn tatsächlich können diese wertvollen Rohstoffe nicht ohne Weiteres wiederverwendet werden. 

Sie müssen einen aufwendigen Prozess durchlaufen, etwa um die Schadstofffreiheit zu gewährleisten. Und auch die bauaufsichtliche Zulassung geht mit dem Ausbau verloren.

Prüfaufwand enorm​

Es gibt zwar die „Baufachliche Richtlinien Recycling – Arbeitshilfen zum Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen sowie zum Einsatz von Recycling-Baustoffen auf Liegenschaften des Bundes“. Hier wird jedoch nur auf die Erfüllung von Kriterien bei Baustoffen und Bauteilen verwiesen. So muss beispielsweise ein Unterzug oder eine Stütze von einer großen Anzahl an Fachleuten auf bauordnungsrechtliche Aspekte hin geprüft werden.

Welche Tragfähigkeit eine Stütze oder ein Unterzug noch besitzen oder wie die innere Zusammensetzung ist, kann aber nur durch sehr hohen Aufwand begutachtet und geprüft werden. Eine entsprechende Zulassung und Gewährleistung sind im Rahmen dieser Richtlinien nicht geregelt. Somit gibt es nur die Möglichkeit, den Stahl einzuschmelzen oder den Stahlbeton zu Gesteinskörnungen zu recyceln und anschließend eine neue Stütze oder einen Unterzug herzustellen oder als Schuttmaterial (Planum) zu verwenden. Dies wiederum erfordert einen hohen Aufwand und viel Energie, die im Idealfall klimaneutral hergestellt
werden müsste.

Im schweizerischen Winterthur wurde das K.118 (Kopfbau Halle 118) von baubüro in situ in Zusammenarbeit mit Zirkular, dem Fachplanungsbüro für das Bauen im Kreislauf, aufgestockt.
Quelle: Martin Zeller

Ausbauen, einbauen, fertig?

Was gar nicht geht: ein Bauteil aus einem abrissreifen Haus aus- und bei einem anderen einfach wieder einbauen. Denn das betreffende Bauteil hatte zwar mal eine bauaufsichtliche Zulassung, doch diese hat es mit der Demontage verloren. Sie wieder zu erlangen ist mit hohen Anforderungen verbunden. Ein Ansatz dafür liefert die DIN SPEC 91484. Allerdings regelt auch sie nicht die Wiederzulassung. Vielmehr kann ein Zertifizierer die Gewährleistung für das ausgebaute Bauteil übernehmen. Das aber kostet Geld und ist noch nicht massenhaft wirtschaftlich umsetzbar.

Während für den Straßenbau für die Wiederverwendung von Baustoffen viele Normen aufgestellt worden sind, herrscht im Hochbau Nachholbedarf, um einen reibungslosen Ablauf der Demontage und Montage von Bauteilen gewährleisten können.

Die Schweiz könnte hierbei als Erfahrungsaustauschpartner weiterhelfen. Das Nicht- EU-Land macht es rechtlich deutlich einfacher, einmal eingebaute Teile in weiteren Gebäuden wiederzuverwenden. Denn während in Deutschland beim Tragwerk Zertifizierungen notwendig sind, entscheidet in der Schweiz das Urteil des Bauingenieurs bzw. der Bauingenieurin über die Eignung für den vorgesehenen Zweck, was einen wesentlich größeren Spielraum zur Folge hat.

Beim Tragwerk entscheidet in der Schweiz das Urteil des Bauingenieurs bzw. der Bauingenieurin.

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