Rheinland-Pfalz
- Zeitreise
75 Jahre soziale Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz
In einer Zeit, die von den Wirren des Zweiten Weltkriegs gezeichnet war, stand der Wohnungsbau vor der dringenden Notwendigkeit, in kürzester Zeit den Bedarf an menschenwürdigem Wohnraum zu decken. Das waren die Anfänge des sozialen Wohnungsbaus in der Bundesrepublik Deutschland, auch in Rheinland-Pfalz. Doch wie hat sich die Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz in den letzten 75 Jahren entwickelt und verändert? Die Ausstellung „Zimmer. Küche. Bad. Balkon. – 75 Jahre soziale Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz“, präsentiert von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen, lud die Besucher zu einer Zeitreise durch die Jahrzehnte der Wohnraumförderung ein. In den 1950er- und 1960er-Jahren war der Wohnungsbau geprägt von der Wohnungsnot der Nachkriegszeit. Projekte wie die Ernst-Reuter-Siedlung in Ludwigshafen entstanden schnell und preiswert, um der großen Nachfrage nach angemessenem Wohnraum gerecht zu werden. Um eine höhere Wohnqualität und einen zeitgemäßen technischen Standard zu gewährleisten, wurde in den 1970er-Jahren der soziale Wohnungsbau verstärkt gefördert. Bauvorhaben wie in Speyer legten so den Fokus auf die langfristige Bereitstellung von sozialem Mietwohnraum.
- Parlamentarischer Abend
Die rheinland-pfälzische Wohnungswirtschaft im Gespräch mit der Landespolitik
Die schwierige Situation für den Wohnungsbau war Hauptgesprächsthema auf dem Parlamentarischen Abend der rheinland-pfälzischen Wohnungswirtschaft im Mainzer Landtag am 21. Februar 2024. In der Diskussionsrunde mit Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Finanzministerium, stellte Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen klar: "Das Land Rheinland-Pfalz ist nicht unser Problem. Unser Problem sind die gestiegenen Zinsen und Baukosten und dass die Bundesregierung darauf keine adäquate Antwort findet." Da aufgrund gestiegener Zinsen und Baukosten der frei finanzierte Wohnungsbau kaum noch schwarze Zahlen schreibt, nutzen immmer Akteuere die Wohnraumförderung, die bisher auf diese Mittel verzichtet haben. In der Folge sind die Abrufzahlen der rheinland-pfälzischen Wohnraumförderung sprunghaft angestiegen. So wurden 2023 2.266 geförderte Mietwohnungen genehmigt, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Im Grunde eine positive Nachricht, doch erkannte auch Staatssekretär Dr. Stephan Weinberg die krisenhafte Situation als ein Grund für die Entwicklung. Mit Blick auf die Wohnraumförderbedingungen sagte er, die Landesregierung wolle hier weiterhin Kontinuität üben, er deutete aber Anpassungen an.
- Zentrum Baukultur
"Wohnen in allen Lebenslagen"
Das rheinland-pfälzische Zentrum Baukultur (ZB) stellt das Jahr 2024 unter das Motto "Wohnen in allen Lebenslagen". Das gab ZB-Leiter Björn Hekmati beim Jahresauftakt in Mainz bekannt. Unter anderem gibt es in dem Zentrum, dessen Kooperationspartner der VdW Rheinland Westfalen ist, eine Ausstellung zu 75 Jahren Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz. Teil der Auftaktveranstaltung war unter anderem ein Impulsbeitrag von Publizist Christian Holl - und der Auftritt eines gewissen Mieters.
- Klimaschutz
Rheinland-Pfälzisches Klimaschutzministerium veröffentlicht Handbuch zur Bauleitplanung:
Klimavorgaben könnten in Kommunen künftig eine größere Rolle spielen.
Der Deutsche Bauherrenpreis wird seit mehr als drei Jahrzehnten vergeben. Er ist in der Fachwelt als wichtigster Preis im Bereich des Wohnungsbaus in Deutschland anerkannt und wird alle zwei Jahre ausgelobt. Bezahlbarer und qualitätsvoller Wohnungsbau ist derzeit wichtiger denn je. Seit 35 Jahren werden herausragende Wohnungsbauprojekte mit dem Deutschen Bauherrenpreis ausgezeichnet. Der Bauherrenpreis setzt am Spannungsfeld von hoher Qualität und tragbaren Kosten an – Faktoren, die aktuell wichtiger sind als je zuvor. Als einziger Preis in der Branche hebt der Deutsche Bauherrenpreis die besondere Rolle der Bauherren hervor. Der Wettbewerb wird von der Arbeitsgruppe Kooperation des wohnungswirtschaftlichen Dachverbandes GdW, des Bundes Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) und des Deutschen Städtetages zur Unterstützung positiver Ansätze und Lösungen im Wohnungsbau ausgelobt.
- Kongress der Energieagentur RLP
Wärmeplanung muss verbindlich werden
Nur eine verbindliche Wärmeplanung bringt Planungssicherheit, argumentierte die Wohnungswirtschaft auf dem 11. Jahreskongress der Energieagentur Rheinland-Pfalz am 11. November 2023 in Bingen. Bei dem Podiumsgespräch unter dem Titel "Wärmewende, quo vadis?" diskutierte Lena Weinert, Klima-Referentin des VdW Rheinland Westfalen, unter anderem mit Michael Hauer, Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Umweltministerium. Hauer hatte zu Beginn das ambitionierte Ziel der rheinland-pfälzischen Landesregierung betont, bis 2040 klimaneutral zu sein. Die Wärmewende spiele bei diesem Vorhaben eine essenzielle Rolle und dafür brauche es Zusammenarbeit. Diesen Ball griff VdW-Referentin Lena Weinert während der Podiumsdiskussion auf und forderte die Zusammenarbeit explizit ein. „Für eine effiziente kommunale Wärmeplanung muss die örtliche Wohnungswirtschaft frühestmöglich in den Planungsprozess einbezogen werden“, sagte sie. Darüber hinaus brauche es eine Verbindlichkeit der Wärmepläne, damit die damit angestrebte Planungs- und Investitionssicherheit auch tatsächlich ermöglicht würde.
- Grundstücke
Mehr Bauland für Kommunen
Laut Baulandmobilisierungsgesetz wird Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Ausübung des Vorkaufsrechts, die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans und die Anordnung eines Baugebots erleichtert. In welcher Stadt der Wohnungsmarkt als angespannt gilt, bestimmt die Landesregierung. Mit der Neufassung der Landesverordnung hat das rheinland-pfälzische Kabinett nun die Gebietskulisse um zwölf Städte und Gemeinden erweitert. Landau, Ludwigshaften, Mainz, Speyer und Trier waren bereits in die Gebietskulisse aufgenommen worden, neu hinzukommen: die Landkreise Ahrweiler, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Germersheim, Mainz-Bingen, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße und Trier-Saarburg sowie die Gemeinden Frankenthal, Neustadt an der Weinstraße und Worms. Die Landesverordnung tritt am 31. Dezember 2026 außer Kraft.