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Bundesjustizministerium legt Gesetzesentwurf zum Gebäudetyp E vor

Eine Lockerung der Komfortstandards im Wohnungsbau könnte beim Kampf gegen den Wohnungsmangel helfen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gab am 11.07.2024 einen Gesetzesentwurf in die Ressortabstimmung, der genau das ermöglichen soll. Das Ziel: einfacheres und kostengünstigeres Bauen.

Die Idee hinter dem Gebäudetyp-E-Gesetz

Das neue Gebäudetyp-E-Gesetz soll es erlauben, bestimmte Komfort-Standards zu lockern, die für die Sicherheit eines Gebäudes nicht entscheidend sind. Beispielsweise könnten Raumhöhe, Anzahl der Steckdosen oder Norm-Innentemperaturen flexibler gehandhabt werden. Laut Buschmann könnten dadurch bis zu 10 Prozent der Baukosten eingespart werden.

Damit die Flexibilität nicht zu Lasten der Sicherheit geht, soll das Bauvertragsrecht angepasst werden. Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik sollen unter bestimmten Bedingungen nicht mehr als Sachmangel gelten, jedoch nur für Verträge zwischen fachkundigen Unternehmen. Privatpersonen müssen weiterhin umfassend über die Risiken aufgeklärt werden.

Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VdW) sieht den Entwurf als einen Schritt in die richtige Richtung zum bezahlbaren Bauen und Wohnen. Verbandsdirektor Alexander Rychter erklärt: „Die geplante Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt, um den Wohnungsbau in Deutschland zu beschleunigen und kostengünstiger zu gestalten. Durch die Flexibilisierung der Standards können unsere Mitgliedsunternehmen und -genossenschaften effizienter bauen und damit schneller auf den dringenden Wohnraumbedarf reagieren.“

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Gesetzesentwurf im Detail ausgestalten wird. Sollte das Gesetzgebungsverfahren reibungslos verlaufen, könnte das Gebäudetyp-E-Gesetz nach Einschätzung des Bundesjustizministeriums frühestens im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft treten.

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