Wohnungswirtschaft

- Im Gespräch
Die Wohnungspolitik braucht ein mutiges Software-Update
Lautes Surren. Die Luft ist kühl und trocken. Endlose Reihen von Kabeln in präzise gebündelten Farben ziehen sich durch das Rechenzentrum des Kölner Telekommunikationsdienstleisters NetCologne. Zwischen Serverschränken und blinkenden Lichtern sprechen wir mit VdW-Präsidentin Marion Sett über den großen Wunsch nach einem Neustart in der Wohnungspolitik – und warum er mehr braucht als nur einen Tastendruck. Frau Sett, wir stehen hier im Rechenzentrum von NetCologne zwischen Tausenden von Computern. Wünschen Sie sich auch manchmal, in der Wohnungspolitik einfach auf einen Reset-Button drücken zu können? Und würden Sie ihn aktuell auch drücken? Wünschen? Ja. Drücken? Nein. Der Gedanke ist verlockend. Ein Reset-Button, der alle Widersprüche beseitigt, neue Spielräume schafft und die Wohnungspolitik auf ein ganz neues Fundament stellt. Aber aus meiner Perspektive als Geschäftsführerin der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft, eines bestandshaltenden Wohnungsunternehmens mit über 75 Jahren Geschichte, weiß ich: So funktioniert unsere Branche nicht. Wir denken langfristig. Unsere Gebäude, unsere Investitionen, unsere Verantwortung gegenüber den Menschen, die in unseren Wohnungen leben – all das lässt sich nicht einfach auf Null setzen. Mit der neuen Bundesregierung ist viel Hoffnung verbunden. Neue Koalitionen bringen neue Impulse, neue Ideen. Aber sie sollten nicht versuchen, alles neu zu erfinden – sondern dort ansetzen, wo es hakt. Ein Reset löscht nicht die Realität, was wir brauchen ist ein mutiges und intelligentes Software-Update: zielgerichtete Reformen, die Planung und Genehmigung vereinfachen, Investitionen erleichtern und uns als Wohnungswirtschaft wieder handlungsfähiger machen. Während wir durch den nächsten Sicherheitsbereich des Rechenzentrums geführt werden, fällt der Blick auf unzählige Kabelstränge – Alt und Neu laufen parallel, nichts darf ausfallen. Eine treffende Analogie zu dem, was Wohnungsunternehmen und -genossenschaften gerade leisten. Auch

- Draufgeschaut
Tabula rasa?
Die Konversion von Flächen bedeutet einen Neuanfang für Wohnviertel, manchmal für ganze Städte. Ein Blick ins Paderborner Alanbrooke-Quartier, das früher militärisch genutzt wurde. Am Anfang stand der Schock: 2011 hatte die britische Armee angekündigt, aus Paderborn komplett abziehen zu wollen. 10.000 Soldatinnen und Soldaten plus Familien hatten bis dahin in der ostwestfälischen Stadt gelebt. Jetzt sollten sie aus dem Stadtbild verschwinden? 2018 revidierten die Streitkräfte diese Entscheidung zum Teil, einige militärische Gelände bleiben besetzt. Für drei Kasernenflächen mit insgesamt etwa 90 Hektar aber durfte die Stadt eine neue Nutzung finden. Den Anfang macht sie mit dem Alanbrooke-Quartier. Hier hat der britische Abzug eine 18 Hektar große Brache ins Herz der Stadt gerissen. Gerade einmal 1,4 Kilometer ist das Gebiet vom Zentrum entfernt. Was sollte die Stadt mit dieser Fläche anfangen? Wo liegen die Chancen für die Stadtentwicklung? Erst einmal „Tabula rasa“, also alle Gebäude dem Erdboden gleich machen, bei Null anfangen? Im Fall der ehemaligen Alanbrooke-Kaserne ging das gar nicht, denn einige Gebäude aus dem 19. Jahrhundert sind denkmalgeschützt und stilprägend für das Quartier. Ein auf dem Reißbrett geplanter Neustart war also nicht möglich und auch nicht sinnvoll. 8Hauptfunktion: Wohnen Welche Funktion im neuen Alanbrooke-Quartiert erfüllt werden soll, war schon 2016, als das Strukturkonzept beschlossen wurde, recht schnell klar, so Lars-Christian Lange, Konversionsbeauftragter der Stadt Paderborn. „In dieser Innenstadtlage sollten vor allem Wohnungen entstehen, aber keine reine Schlafstadt, sondern eine mit Geschäften und sozialen Einrichtungen belebte Erdgeschosszone, ergänzt durch ein gutes Freiraumkonzept“, erklärt er. Der ehemalige Exerzierplatz bleibt als Freifläche erhalten, aus ihm heraus wird das grüne Rückgrat des Quartiers angelegt, das über seine Wegeachsen mit den anliegenden Stadtteilen verbunden wird. Früher lag die Kaserne quasi als

- Innovation und Technik
Wie Wohnungsunternehmen digitale Lösungen entwickeln
Die Digitalisierung hat längst auch die Wohnungswirtschaft erreicht. Doch während in manchen Branchen bereits standardisierte Prozesse etabliert sind, steht die Branche vor der Herausforderung, sehr unterschiedliche Anforderungen und Ausgangsbedingungen zu berücksichtigen. Wohnungsunternehmen und -genossenschaften bewegen sich auf verschiedenem Erfahrungsniveau und widmen sich der Digitalisierung aus vielfältigen Blickwinkeln – von der Verwaltung über die Mieterkommunikation bis hin zu Smart-Home-Anwendungen oder der intelligenten Heizungssteuerung. Bevor ein Unternehmen digitale Prozesse einführt, sollte es sich eine zentrale Frage stellen: Was wollen wir mit dieser Digitalisierung eigentlich erreichen? Es geht nicht darum, einem Trend zu folgen, sondern gezielt Mehrwerte zu schaffen – für Mieterinnen und Mieter, für Mitarbeitende, für die Organisation als Ganzes.

- Aus den Unternehmen
Wie Azubis die Wohnungswirtschaft von morgen prägen
Sie betreten die Branche mit frischen Ideen, stellen kluge Fragen – und treffen auf eine Wohnungswirtschaft im Wandel. Was früher nach Verwaltung klang, ist heute ein Berufsfeld mit gesellschaftlicher Tragweite. Wer heute eine Ausbildung in der Wohnungswirtschaft beginnt, entscheidet sich für Verantwortung, Sinn und Zukunft. Die Wohnungswirtschaft steht an einem Wendepunkt: bezahlbarer Wohnraum ist knapp, der Klimadruck wächst, soziale Ungleichheiten verstärken sich. Gleichzeitig rücken neue Technologien, wie Künstliche Intelligenz, in die Branche vor. Doch die eigentliche Transformation ist nicht nur eine technologische oder politische – sie ist eine personelle. Die Art, wie wir in Zukunft wohnen, hängt maßgeblich davon ab, wer sie gestaltet. Und genau hier treten die Auszubildenden auf den Plan.

- Bundespolitik
Der neue Koalitionsvertrag im Fokus
CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ geeinigt, der die wohnungspolitische Richtung der kommenden vier Jahre vorgibt. Auch wenn die finale Zustimmung der Parteigremien noch aussteht, ist klar: Der Handlungsdruck im Wohnungsbau ist hoch – und der Vertrag enthält eine Vielzahl an Maßnahmen, um Planung, Genehmigung und Finanzierung von Wohnraum neu aufzustellen. Im Zentrum steht eine grundlegende Reform des Baugesetzbuchs (BauGB), die in zwei Stufen erfolgen soll. Bereits in den ersten 100 Tagen will die neue Regierung mit einem „Wohnungsbauturbo“ kurzfristige Erleichterungen schaffen – etwa durch flexiblere Regelungen beim Lärmschutz oder die Verlängerung von Sonderregelungen für angespannte Wohnungsmärkte. Anschließend folgt eine vertiefte Novelle des BauGB, die unter anderem das kommunale Vorkaufsrecht stärkt und preislimitierte Grundstücksankäufe erleichtert. Auch technische Regelwerke wie TA Lärm und TA Luft sollen angepasst werden, um Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft besser zu lösen. Ziel ist eine verlässlichere Planbarkeit für Wohnungsprojekte, insbesondere im urbanen Raum. Ein weiterer Aspekt ist die angekündigte Vereinfachung der Baustandards. Der Gebäudetyp E – als Synonym für funktionales, kostengünstiges Bauen – soll gestärkt und gesetzlich abgesichert werden. Künftig soll eine Abweichung von anerkannten Regeln der Technik keinen baulichen Mangel darstellen, sofern das Gebäude sicher und funktional ist. Serielle und modulare Bauweisen erhalten zusätzlichen Rückenwind durch verlässliche Rahmenbedingungen. Eine Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern der Mieter- und Vermieterverbände soll bis Ende 2026 Vorschläge zur Harmonisierung der Vorschriften erarbeiten. Die Mietpreisbremse wird um vier Jahre verlängert, ein neues Bußgeld bei Nichteinhaltung ist vorgesehen.

- Soziale Arbeit
Unterstützung für ein sicheres Zuhause
Seit Oktober 2019 ist Sozialmanagerin Sandra Burtscheidt bei der Neusser Bauverein GmbH die zentrale Ansprechpartnerin für Konflikte und Hilfebedarf im Alltag der Mieterinnen und Mieter. Sie vermittelt zwischen Nachbarn, unterstützt bei Krisensituationen und arbeitet aktiv daran, Wohnungslosigkeit zu verhindern. Durch die Zusammenarbeit mit Sozialträgern und Initiativen wie „Endlich ein Zuhause“ leistet sie einen wichtigen Beitrag zur sozialen Stabilität. Die Soziale Arbeit in Wohnungsunternehmen hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Verantwortlich dafür sind zunehmende gesellschaftliche Herausforderungen wie der demografische Wandel, finanzielle Belastungen und zwischenmenschliche Konflikte. Im Neusser Bauverein begleitet das Sozialmanagement Mieterinnen und Mieter bei Zahlungsschwierigkeiten und anderen Problemen, die im Alltag entstehen können. Ziel ist es, Ursachen zu erkennen und gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen zu entwickeln. Schlichtungsgespräche, Beratung und die enge Kooperation mit Ämtern und Sozialträgern gehören dabei zu den wesentlichen Aufgaben. Diese Herangehensweise soll Konflikte entschärfen und Mietverhältnisse langfristig sichern.

- Parlamentarischer Abend
Die rheinland-pfälzische Wohnungswirtschaft im Gespräch mit der Landespolitik
Die schwierige Situation für den Wohnungsbau war Hauptgesprächsthema auf dem Parlamentarischen Abend der rheinland-pfälzischen Wohnungswirtschaft im Mainzer Landtag am 21. Februar 2024. In der Diskussionsrunde mit Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Finanzministerium, stellte Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen klar: "Das Land Rheinland-Pfalz ist nicht unser Problem. Unser Problem sind die gestiegenen Zinsen und Baukosten und dass die Bundesregierung darauf keine adäquate Antwort findet." Da aufgrund gestiegener Zinsen und Baukosten der frei finanzierte Wohnungsbau kaum noch schwarze Zahlen schreibt, nutzen immmer Akteuere die Wohnraumförderung, die bisher auf diese Mittel verzichtet haben. In der Folge sind die Abrufzahlen der rheinland-pfälzischen Wohnraumförderung sprunghaft angestiegen. So wurden 2023 2.266 geförderte Mietwohnungen genehmigt, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Im Grunde eine positive Nachricht, doch erkannte auch Staatssekretär Dr. Stephan Weinberg die krisenhafte Situation als ein Grund für die Entwicklung. Mit Blick auf die Wohnraumförderbedingungen sagte er, die Landesregierung wolle hier weiterhin Kontinuität üben, er deutete aber Anpassungen an.
- Öffentliches Baurecht
Öffentliches Baurecht: Nachbarklage gegen den Neubau eines Mehrfamilienhauses
Cybersicherheit ist ein Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden nahezu über Nacht viele Prozesse in den digitalen Raum verlagert, sodass die EU-Kommission im Dezember 2020 als Teil ihrer Cybersicherheitsstrategie eine Reform der NIS1-Richtlinie vorschlug, die in Deutschland seit 2016 durch das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik („BSIG“) umgesetzt ist. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat eine neue Bedrohungslage ausgelöst, die den Gesetzgeber zu einer Überarbeitung der bestehenden Regulatorien veranlasst: Am 16. Januar 2023 ist die Richtlinie (EU) 2022/2555 („NIS2-Richtlinie“) in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten müssen sie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie gelten für viele Unternehmen und Organisationen verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten.
- Cybersicherheit
Wohnen als kritische Infrastruktur?
Cybersicherheit ist ein Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden nahezu über Nacht viele Prozesse in den digitalen Raum verlagert, sodass die EU-Kommission im Dezember 2020 als Teil ihrer Cybersicherheitsstrategie eine Reform der NIS1-Richtlinie vorschlug, die in Deutschland seit 2016 durch das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik („BSIG“) umgesetzt ist. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat eine neue Bedrohungslage ausgelöst, die den Gesetzgeber zu einer Überarbeitung der bestehenden Regulatorien veranlasst: Am 16. Januar 2023 ist die Richtlinie (EU) 2022/2555 („NIS2-Richtlinie“) in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten müssen sie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie gelten für viele Unternehmen und Organisationen verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten.