Kommunen
- Wärmeversorgung
Wann ist die kommunale Wärmeplanung erfolgreich?
Klimagerechtes Heizen mit Wärme, die im Erdreich verborgen liegt oder in industriellen Prozessen bereits entstanden ist, aber erst noch den Weg in die Wohnungen finden muss – genau das ist der Kern der kommunalen Wärmeplanung, die der Gesetzgeber als elementaren Bestandteil der Klimastrategie vorsieht. Die kommunale Wärmeplanung wird bis 2026 bzw. 2028 in allen Kommunen Klarheit darüber schaffen, welche Wohnquartiere bereits vorhandene Wärmepotentiale nutzen können. Der VdW Rheinland Westfalen sprach mit Diplom-Geograph Hinnerk Willenbrink, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachbereich „Energie, Gebäude, Umwelt“ an der FH Münster, über den Ansatz der kommunalen Wärmeplanung und die Erfolgskriterien für den Ausbau klimaneutraler Wärme- und Energienetze.
- Wärmeplanung
Gute Datenlage in NRW
Das Wärmeplanungsgesetz befindet sich in den letzten Zügen und soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es sieht vor, dass Kommunen mit mehr 100.000 Einwohnern bis 30. Juni 2026 und kleinere Kommunen bis 30. Juni 2028 kommunale Wärmepläne ausarbeiten sollen, die ausweisen, wo künftig welche Energieträger für die Wärmeversorgung verfügbar sind. Für die Kommunen sind damit erhebliche Herausforderungen verbunden. Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben allerdings den Vorteil, dass sie bei der Bestandsaufnahme auf Daten zurückgreifen können, die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie vom Geologischen Dienst zur Verfügung gestellt werden.
- Grundstücke
Mehr Bauland für Kommunen
Laut Baulandmobilisierungsgesetz wird Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Ausübung des Vorkaufsrechts, die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans und die Anordnung eines Baugebots erleichtert. In welcher Stadt der Wohnungsmarkt als angespannt gilt, bestimmt die Landesregierung. Mit der Neufassung der Landesverordnung hat das rheinland-pfälzische Kabinett nun die Gebietskulisse um zwölf Städte und Gemeinden erweitert. Landau, Ludwigshaften, Mainz, Speyer und Trier waren bereits in die Gebietskulisse aufgenommen worden, neu hinzukommen: die Landkreise Ahrweiler, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Germersheim, Mainz-Bingen, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße und Trier-Saarburg sowie die Gemeinden Frankenthal, Neustadt an der Weinstraße und Worms. Die Landesverordnung tritt am 31. Dezember 2026 außer Kraft.