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Pressemitteilung

NRW-Wohnungswirtschaft zum Beschluss des Bundeskabinetts zum Heizungstausch

20. April 2023

Das Bundeskabinett hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und ein Förderkonzept für erneuerbares Heizen beschlossen. Von 2024 an soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Spätestens bis 2045 soll die Nutzung fossiler Energieträger jedoch beendet sein.

Dazu Alexander Rychter, Direktor des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VdW) Rheinland Westfalen:

„Mit dem neuen GEG gießt die Bundesregierung die anspruchsvollen Klimaziele weiter in konkrete gesetzliche Vorgaben. Als NRW-Wohnungswirtschaft sehen wir dabei zwei wesentliche Probleme:

Zum einen ist die unzureichende Förderung für Wohnungsunternehmen und -genossenschaften ein echtes Hemmnis. Mieterinnen und Mieter werden durch die hohen Investitionskosten viel zu stark belastet. Die Förderquote von bis zu 50 Prozent der Kosten für selbstnutzende Eigentümerhaushalte kleiner Gebäude vernachlässigt die sozial orientierten Vermieter und deren Mieterinnen und Mieter gleichermaßen. Mieterinnen und Mieter gerade bezahlbarer Wohnungen dürfen hier nicht gegen Eigenheimbesitzer ausgespielt werden. In der aktuellen Form wird der Klimaschutz für die Mietenden nicht sozialverträglich umgesetzt.

Zum anderen sind die Pläne zum Austausch von Heizungen trotz Übergangsfristen zeitlich kaum umsetzbar. Auch die kommunale Wärmeplanung ist ein komplexer Planungsprozess, der neben der aktuellen und zukünftigen Wärmeversorgungsinfrastruktur auch den Gebäudebestand und raumplanerische Aspekte zeitlich berücksichtigen muss. Gerade die sozial orientierte Wohnungswirtschaft ist ein starker Partner für die Umsetzung von Fern- und Nahwärmenetzen im Quartier. Für diese Planungen brauchen die Kommunen aber mehr Zeit. Die Fristen des GEG sind schlichtweg zu kurzfristig für den Ausbau nachhaltiger kommunaler Quartierslösungen. Ist die Wärmepumpe einmal installiert, wird ein Anschluss an eine Fernwärme nicht mehr erfolgen.

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft trägt das Ziel der Bundesregierung mit, bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Dazu gehört natürlich auch die Umstellung von Heizungen auf klimaneutrale Brennstoffe oder Grün-Strom. In den engen politischen Grenzen ist der Weg zur Klimaneutralität aber nicht zu erreichen. Es droht eine finanzielle Überforderung für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft und ihre Mieterinnen und Mieter, wenn die Förderung für diese Transformation – nicht zuletzt im bevölkerungsreichen und wirtschaftsstarken Bundesland Nordrhein-Westfalen – nicht ausgeweitet wird.

Der Kabinettsentwurf kann in der Form aber nur ein Auftakt sein, der im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens überarbeitet werden muss, wenn wir die Energiewende erfolgreich gemeinsam umsetzen wollen. Die bislang vom Bund jährlich vorgesehenen rund 13 Milliarden Euro für Sanierung reichen dafür nicht aus. Die Investitionen, die im Bereich des Wohnens aufgewendet werden müssen, um Klimaneutralität zu erreichen, sind immens. Eine weitere Verschärfung von Klimaschutzauflagen wird die Bezahlbarkeit des Wohnens massiv gefährden. Zudem sollte die Debatte über die Umsetzung der Energiewende mit mehr Ehrlichkeit geführt werden: Eine auf erneuerbaren Energien basierende Wärmeversorgung wird kurz- und mittelfristig schwer kalkulierbare Kosten nach sich ziehen.“

Zur Pressemitteilung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vom 19.04.2023: GEG und Förderkonzept für erneuerbares Heizen beschlossen – praktische und sozial gerechte Umsetzbarkeit ist Fehlanzeige

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