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N°1 – Der perfekte Sturm

Quelle: PIXEL to the PEOPLE/canva

Klimaschutzprogramm der Bundesregierung bringt keine unbekannten Neuerungen

Am 4. Oktober 2023 hat das Bundeskabinett das Klimaschutzprogramm 2023 beschlossen. Darin werden sektorspezifische Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 aufgeführt. Der Gebäudesektor muss nach Vorgaben des Klimaschutzgesetzes bis 2030 seine Emissionen bis 2030 auf 67 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente reduzieren – im Vergleich zum Wert von 115 Mio. Tonnen in 2021. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden bereits verschiedene regulatorische Maßnahmen ergriffen, andere stehen noch aus.

Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente sind der­ Zielwert der Einsparungen im Gebäudesektor bis 2030.
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Bereits umgesetzt wurde die viel diskutierte Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes, wonach ab 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden soll. Die Regelung gilt zunächst für Neubaugebiete. Im Bestand und für Neubauten, die in Bestandsquartieren errichtet werden, gilt die Regelung nach Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung abhängig von der Gemeindegröße ab dem 30. Juni 2026 oder dem 30. Juni 2028.

Um die Maßnahmen des GEG zu flankieren, wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Zudem wurde die Neubauförderung neu geordnet.

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen geplant. So steht aktuell noch der Bundestagsbeschluss zum Wärmeplanungsgesetz aus. Dieses soll künftig die kommunale Wärmeplanung regeln und sieht eine Pflicht für Kommunen vor, im Rahmen von Wärmeplänen den Ausbau von Wärmenetzen auszuweisen. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diese Ausweisung bis 30. Juni 2026 vornehmen, Kommunen mit weniger als 100.000 bis zum 30. Juni 2028. Insgesamt soll der Ausbau von Fernwärme vorangetrieben werden. Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) soll dies gefördert werden.

Ein weiterer Teil des Klimaschutzprogramms ist die Wärmepumpenoffensive. Diese sieht vor, dass der Markthochlauf so weit beschleunigt wird, dass ab 2024 mindestens 500.000 Wärmepumpen pro Jahr installiert werden können. Auch sollen Installation und Betrieb vereinfacht sowie konkurrenzfähige Wärmestrompreise ermöglicht werden.

Ergänzend wird auch der hydraulische Abgleich bestehender Heizungssysteme als Teil des Klimaschutzprogramms genannt. Die Verpflichtung dazu wurde im Rahmen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) im vergangenen Jahr eingeleitet und soll nach Ablauf ab dem 1. Oktober 2024 mit dem neuen GEG verstetigt werden.

Schließlich wird voraussichtlich im kommenden Jahr die EU-Gebäuderichtlinie beschlossen und anschließend in deutsches Recht übertragen. Die Richtlinie sieht einen geregelten Sanierungsfahrplan für Gebäude sowie damit verbundene Mindestenergieeffizienzstandards vor. Die genaue Ausgestaltung der Gebäuderichtlinie steht derzeit noch aus.

Insgesamt sind die im Klimaschutzprogramm für den Gebäudesektor aufgeführten Maßnahmen bereits bekannt. Nach Angaben der Bundesregierung werden die Maßnahmen dabei helfen, die Klimaschutzlücke im Gebäudesektor deutlich zu verkleinern, es bestehe jedoch auch nach Umsetzung der bisherigen Maßnahmen weiterer klimapolitischer Handlungsbedarf.