Treffpunkt Sozialarbeit
- Treffpunkt Sozialarbeit
Auf gute Nachbarschaft!
Ein heftiger Streit im Treppenhaus: Bello, ein Hund, verrichtet seine Notdurft auf der 5. Etage eines Mehrfamilienhauses. Sein Herrchen, Mieter einer Wohnung im Haus, will das Haus verlassen und macht keine Anstalten, die Pfütze zu beseitigen. Darauf spricht die zufällig entgegenkommende Nachbarin ihn an. Ein kurzer, intensiver Streit, eine üble Beleidigung und das Zweiergespann aus dem ungehobelten Herrchen und dem armen Vierbeiner verlässt das Haus. Kurz darauf kündigt ihm fristlos das vermietende Unternehmen seine Wohnung wegen Beleidigung – und ohne vorherige Abmahnung. Nun bleibt die spannende Frage: Ist diese Kündigung wirksam? Die rund 35 Teilnehmenden im 54. Treffpunkt Sozialarbeit sind unschlüssig. Ähnliche Fälle kennen Sie, aber haben sehr unterschiedliche Erfahrungen im Umgang. Die Mehrheit stimmt letztlich für „Nicht rechtens“ – und wird von der Auflösung überrascht: Die Beleidigung stellt eine Straftat und eine nachhaltige Störung des Hausfriedens dar, 2019 wurde die fristlose Kündigung in diesem Fall vor dem Amtsgericht Neuruppin als wirksam bestätigt.