Solarstrom
- Landespolitik NRW
Neue Stufe der Solardachpflicht in NRW in Kraft
Bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes muss in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2026 eine Solaranlage auf dafür geeigneten Dachflächen installiert werden. Mehr Mieterstrom-Angebote wird es deshalb aber vermutlich nicht geben. Dazu bestehen noch immer zu viele Rechtsunsicherheiten. Für Neubauten gilt die so genannte Solardachpflicht bereits seit 2024 für Nicht-Wohngebäude und seit 2025 auch für Wohngebäude. Mit Januar 2026 trat sie auch für den Gebäudebestand in Kraft, und zwar dann, wenn ein Dach vollständig erneuert wird. So ist es in §42a der Landesbauordnung NRW geregelt. Die Pflicht greift, wenn die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Hiervon sind Baumaßnahmen ausgenommen, mit denen ausschließlich kurzfristig eingetretene Schäden behoben werden. Weitere Details finden sich in der Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen. Wer die Hoffnung hat, dass mit dieser neuen Pflicht mehr Mieterinnen und Mieter von günstigem Strom auf dem eigenen Dach profitiert, wird wahrscheinlich enttäuscht werden.