Nachbarschaft
- 100 Wohngärten-Bereisung
Wo Asphalt zu Artenvielfalt wird
Immer heißere Sommer, verdichtete Städte, schrumpfende Rückzugsorte für Tiere und Pflanzen: Der Verlust von Biodiversität ist längst kein abstraktes Umweltproblem mehr, sondern spürbare Realität in unseren Quartieren. Grünflächen, Bäume und bepflanzte Dächer sind deshalb mehr als bloße Verschönerung – sie werden zu Klimaanlagen, Treffpunkten und Lebensräumen zugleich. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft in Nordrhein-Westfalen stellt sich dieser Herausforderung. Mit dem Projekt „100 Wohngärten für lebenswerte Quartiere“, das der VdW Rheinland Westfalen gemeinsam mit der IGA 2027 initiiert hat, macht sie sichtbar, wie Wohnungsunternehmen und -genossenschaften Artenvielfalt fördern, das Klima schützen und gleichzeitig die Lebensqualität ihrer Mieterinnen und Mieter steigern.
- Soziales Engagement
Quartiersarbeit für gute Nachbarschaften
Wohnquartiere sozial zu stabilisieren und gute Nachbarschaften zu erhalten, begreift die sozial orientierte Wohnungswirtschaft als eigene Aufgabe. Claudia Wußmann ist als Quartiersmanagerin für die Nachbarschaftszentren der Rheinwohnungsbau GmbH in Düsseldorf verantwortlich. Wir treffen sie in einem Zentrum, das seit 15 Jahren existiert, und einem, das in Kürze eröffnet wird.
- Treffpunkt Sozialarbeit
Auf gute Nachbarschaft!
Ein heftiger Streit im Treppenhaus: Bello, ein Hund, verrichtet seine Notdurft auf der 5. Etage eines Mehrfamilienhauses. Sein Herrchen, Mieter einer Wohnung im Haus, will das Haus verlassen und macht keine Anstalten, die Pfütze zu beseitigen. Darauf spricht die zufällig entgegenkommende Nachbarin ihn an. Ein kurzer, intensiver Streit, eine üble Beleidigung und das Zweiergespann aus dem ungehobelten Herrchen und dem armen Vierbeiner verlässt das Haus. Kurz darauf kündigt ihm fristlos das vermietende Unternehmen seine Wohnung wegen Beleidigung – und ohne vorherige Abmahnung. Nun bleibt die spannende Frage: Ist diese Kündigung wirksam? Die rund 35 Teilnehmenden im 54. Treffpunkt Sozialarbeit sind unschlüssig. Ähnliche Fälle kennen Sie, aber haben sehr unterschiedliche Erfahrungen im Umgang. Die Mehrheit stimmt letztlich für „Nicht rechtens“ – und wird von der Auflösung überrascht: Die Beleidigung stellt eine Straftat und eine nachhaltige Störung des Hausfriedens dar, 2019 wurde die fristlose Kündigung in diesem Fall vor dem Amtsgericht Neuruppin als wirksam bestätigt.