Mieterstrom
- Energierechtstagung
Wo die Energiewende kompliziert wird
Bei der Umsetzung der Energie- und Wärmewende geht es nicht nur ums Geld. Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, die klimaneutrales Wohnen ermöglichen wollen, stoßen schnell auch auf rechtliche Fragen. Wie kann ich rechtlich und steuerlich sicher meinen Mieterinnen und Mietern den Strom vom eigenen Dach zur Verfügung stellen? Wie müssen Wärmecontracting-Verträge ausgestaltet sein? Was ist beim Heizungstausch zu beachten? Diese und ähnlich gelagerte Fragen wurden auf der ersten Tagung "Energierecht für die Wohnungswirschaft" des VdW Rheinland Westfalen am 18. März 2026 in Düsseldorf diskutiert. Die Tagung, an der 85 Vertreterinnen und Vertreter von Wohnungsgenossenschaft teilnahmen, gab einen Überblick über wesentliche Aspekte energierechtlicher Fragestellungen für die Wohnungswirtschaft, einem überaus komplexen Themenfeld mit einer Vielzahl von Rechtsnormen, das zudem regelmäßigen Änderungen unterliegt. Energierechtsexperten der Kanzleien BBH und Osborne Clarke erörterten die Themenkomplexe Wärme und Stromerzeugung sowie häufige Frage- und Problemstellungen und stellten die wesentlichen Rechtsnormen vor. Anschließend erklärte VdW-Steuerberater Prof. Dr. Michael Pannen, worauf insbesondere Genossenschaften und Unternehmen, die der erweiterten Gewerbesteuerkürzung unterliegen, bei der Umsetzung von Mieterstrom- oder Wärmecontractingprojekten hinsichtlich steuerrechtlicher Vorgaben achten müssen. Abgerundet wurden die Themenkomplexe durch Praxisbeispiele aus der Branche: Jan Timmermann zeigte, wie die GWL Lippstadt Nahwärmenetze zur Wärmeversorgung von Quartieren in Lippstadt einsetzt; Geschäftsführer Thomas Hummelsbeck stellte die Mieterstromprojekte der Rheinwohnungsbau vor und schloss mit motivierenden Worten an die Teilnehmenden, die sich gut auf die gesamte Thematik übertragen lassen: "Respekt vor der Aufgabe ja, Angst nein."
- Landespolitik NRW
Neue Stufe der Solardachpflicht in NRW in Kraft
Bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes muss in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2026 eine Solaranlage auf dafür geeigneten Dachflächen installiert werden. Mehr Mieterstrom-Angebote wird es deshalb aber vermutlich nicht geben. Dazu bestehen noch immer zu viele Rechtsunsicherheiten. Für Neubauten gilt die so genannte Solardachpflicht bereits seit 2024 für Nicht-Wohngebäude und seit 2025 auch für Wohngebäude. Mit Januar 2026 trat sie auch für den Gebäudebestand in Kraft, und zwar dann, wenn ein Dach vollständig erneuert wird. So ist es in §42a der Landesbauordnung NRW geregelt. Die Pflicht greift, wenn die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Hiervon sind Baumaßnahmen ausgenommen, mit denen ausschließlich kurzfristig eingetretene Schäden behoben werden. Weitere Details finden sich in der Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen. Wer die Hoffnung hat, dass mit dieser neuen Pflicht mehr Mieterinnen und Mieter von günstigem Strom auf dem eigenen Dach profitiert, wird wahrscheinlich enttäuscht werden.
- Fachwissen
Die Geschichte einer einfachen Idee
Strom vom Dach den Mieterinnen und Mietern zukommen lassen. Klingt einfach. Doch ein Blick in §42 c des Gesetzes „zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung“ zeigt: Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung umzusetzen, ist komplizierter, als es zunächst den Eindruck macht. Wie aus einer einfachen Idee ein etwas aufwendigeres Konstrukt wurde. Wenn die Sonne scheint, wird Wäsche gewaschen. Für viele Eigenheimbesitzende mit Photovoltaikanlage auf dem Dach ist das Alltag. Denn in dieser Zeit bezahlen sie für den Strom keinen Cent, er wird schließlich von der eigenen Anlage produziert und fließt direkt in den Haushaltsstromkreislauf. Über die Jahre rechnet sich die Anschaffung einer solchen Anlage in der Regel. Was bei Eigenheimen funktioniert, muss doch auch bei vermieteten Gebäuden funktionieren, dachte sich nicht nur der Gesetzgeber. Auch die sozial orientierte Wohnungswirtschaft setzte sich für die Umsetzung dieser einfachen Idee „Strom vom Dach für den Haushalt ohne viel Aufwand“ ein. Mit dem so genannten Solarpaket, mehreren Gesetzesinitiativen, die den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen beschleunigen sollen, führte das Bundeswirtschaftsministerium deshalb die „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ ein. „Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie“ überschrieb das Ministerium die Pressemitteilung Ende September 2024, nachdem der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hatte, in dem auch die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung geregelt ist. Ein geringes Maß an Bürokratie? Michel Böhm, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, ist davon nicht zu 100 Prozent überzeugt. Böhm hat an zwei Leitfäden zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung mitgeschrieben. „Im Gegensatz zu Mieterstrommodellen ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wirklich einfacher zu händeln. Ein Wohnungsunternehmen muss jetzt nicht mehr alle Anforderungen an einen Energieversor
- Energiewende
Größtes Mieterstrom-Projekt NRWs eingeweiht
Die LEG Immobilien, ein Verbandsmitglied des VdW Rheinland Westfalen, macht das Berliner Viertel in Monheim am Rhein zum Leuchtturmprojekt für Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen: In Zusammenarbeit mit der Solarwatt GmbH und der Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH (MEGA) sowie in Kooperation mit der Stadt Monheim hat das Wohnungsunternehmen am 16. April 2024 offiziell das Photovoltaik-Anlagen-Großprojekt in Monheim am Rhein mit allen beteiligten Partnern sowie der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Mona Neubaur, eingeweiht. Insgesamt wurden im Quartier „Berliner Viertel“ in den vergangenen Monaten 118 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 1.117 Wohnungen mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet. Dafür wurden 4.774 Solarwatt-Module mit einer Gesamtleistung von 1.934 Kilowatt Peak auf den Dächern der Häuser installiert.