Heizungsgesetz
- Bundespolitik
Eckpunkte zur Heizungsgesetz-Reform veröffentlicht
Die Spitzen der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben Eckpunkte zu einer Reform des Gebäudeenergiegesetzes vorgelegt. Demnach wird die Regel abgeschafft, wonach neue Heizungen aus mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien gespeist werden müssen. Es dürfen also weiterhin Gas- und Öl-Heizungen eingebaut werden, wenn sichergestellt ist, dass sie in Zukunft mit mehr und mehr erneuerbaren Gasen bzw. Öl beheizt werden. Das Gesetz, das fortan Gebäudemodernisierungsgetz (GMG) heißen soll, wird nun ausgearbeitet und soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Am 24. Februar 2026 haben CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktion ein Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. Demnach soll das sogenannte Heizungsgesetz, die im Gebäudeenergiegesetz 2023 eingefügten Paragraphen §§ 71 – 71 sowie § 72 des GEG, abgeschafft werden. Damit entfällt auch die Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung sowie das Betriebsverbot für bestimmte Heizungsarten.
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Forderung, Förderung und Realität
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt Wohnungsunternehmen und -genossenschaften vor erhebliche Herausforderungen. Der Umstieg von fossil betriebenen Heizungsanlagen, wie etwa Gas-Zentralheizungen, auf neue, klimafreundliche Systeme ist mit hohen Investitionskosten verbunden. Es muss vermieden werden, dass diese Kosten zu unbezahlbaren Mieten führen. Vor diesem Hintergrund ist die Ausgestaltung der Förderung ein wichtiger Baustein, um die Vorgaben des neuen Gesetzes erfüllen zu können. Der derzeitige Vorschlag sieht vor, dass bis zu maximal 75 Prozent einer neuen Heizungsanlage förderfähig sind. Die Förderung setzt sich dabei aus insgesamt drei Bestandteilen zusammen.