Heizungsgesetz
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Forderung, Förderung und Realität
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt Wohnungsunternehmen und -genossenschaften vor erhebliche Herausforderungen. Der Umstieg von fossil betriebenen Heizungsanlagen, wie etwa Gas-Zentralheizungen, auf neue, klimafreundliche Systeme ist mit hohen Investitionskosten verbunden. Es muss vermieden werden, dass diese Kosten zu unbezahlbaren Mieten führen. Vor diesem Hintergrund ist die Ausgestaltung der Förderung ein wichtiger Baustein, um die Vorgaben des neuen Gesetzes erfüllen zu können. Der derzeitige Vorschlag sieht vor, dass bis zu maximal 75 Prozent einer neuen Heizungsanlage förderfähig sind. Die Förderung setzt sich dabei aus insgesamt drei Bestandteilen zusammen.