NRW

- Im digitalen Austausch
Gute Voraussetzungen für öffentlich gefördertes Wohnen?
Mit einem Fördervolumen von 1,7 Milliarden Euro ging die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalens zu Beginn des Jahres 2024 an den Start – und schon kurz nach der Verkündung waren die Mittel ausgeschöpft. Worauf ist das zurückzuführen und welche Entwicklung ist für das laufende sowie die kommenden Jahre zu erwarten? VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter empfing die Landesministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung am 15. August 2024 zum Livetalk, in dem die Situation der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam diskutiert wurde. Ebenfalls zur Sprache kam die Situation der sozial orientierten Wohnungswirtschaft in Bezug auf die Bundesförderung.

- Bezahlbares Wohnen
Aufstockung der NRW-Wohnraumförderung
Am 2. Juli 2024 informierte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW über die Aufstockung des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms auf insgesamt 10,5 Milliarden Euro bis 2027. Für das laufende Jahr 2024 wird das Förderkontingent von bisher 1,7 Milliarden Euro um eine Milliarde auf 2,7 Milliarden Euro erhöht. Die verbleibenden 500 Millionen Euro dienen zur Abdeckung der im Jahr 2023 gewährten Förderung. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VdW) Rheinland Westfalen begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, das Wohnraumfördervolumen für das Jahr 2024 deutlich zu erhöhen. Diese Maßnahme ist ein entscheidender Schritt, um den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und bestehende Wohnungsbestände zu modernisieren. Dazu erklärt Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen: „Dieses Mehr an Förderung hält das bezahlbare Bauen und Wohnen für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft in der aktuellen Baukrise am Leben und ist ein ganz wichtiges Signal. Wo ein Wille ist, gibt es offensichtlich auch einen Weg, das hat das Land mit diesem Schritt auch der Bundesregierung gezeigt.“

- Wärmeplanung
Gute Datenlage in NRW
Das Wärmeplanungsgesetz befindet sich in den letzten Zügen und soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es sieht vor, dass Kommunen mit mehr 100.000 Einwohnern bis 30. Juni 2026 und kleinere Kommunen bis 30. Juni 2028 kommunale Wärmepläne ausarbeiten sollen, die ausweisen, wo künftig welche Energieträger für die Wärmeversorgung verfügbar sind. Für die Kommunen sind damit erhebliche Herausforderungen verbunden. Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben allerdings den Vorteil, dass sie bei der Bestandsaufnahme auf Daten zurückgreifen können, die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie vom Geologischen Dienst zur Verfügung gestellt werden.