EU-Richtlinie
- Cybersicherheit
Wohnen als kritische Infrastruktur?
Cybersicherheit ist ein Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden nahezu über Nacht viele Prozesse in den digitalen Raum verlagert, sodass die EU-Kommission im Dezember 2020 als Teil ihrer Cybersicherheitsstrategie eine Reform der NIS1-Richtlinie vorschlug, die in Deutschland seit 2016 durch das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik („BSIG“) umgesetzt ist. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat eine neue Bedrohungslage ausgelöst, die den Gesetzgeber zu einer Überarbeitung der bestehenden Regulatorien veranlasst: Am 16. Januar 2023 ist die Richtlinie (EU) 2022/2555 („NIS2-Richtlinie“) in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten müssen sie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie gelten für viele Unternehmen und Organisationen verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten.