EU-Gebäuderichtlinie
- GEG und EU-Gebäuderichtlinie
Sind die Anforderungen umsetzbar?
Schon der Klimaschutz auf nationaler Ebene durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt Wohnungsunternehmen und -genossenschaften vor erhebliche Herausforderungen. Der Umstieg von fossil betriebenen Heizungsanlagen, wie etwa Gas-Zentralheizungen, auf neue, klimagerechte Systeme ist mit hohen Investitionskosten verbunden. Parallel ist in Brüssel, auf europäischer Ebene, das Trilogverfahren zur Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie in vollem Gange. Die Richtlinie zielt vor allem auf die Energieeffizienz ab und wird aller Voraussicht nach ebenfalls eine Herausforderung für den Wohnungsbestand darstellen. Die wesentlichen in Brüssel beschlossenen Rechtsakte sind entweder unmittelbar für alle EU-Mitgliedsstaaten gültig (Verordnungen) oder müssen in nationales Recht übernommen werden (Richtlinien). So ist das GEG, wie es 2020 eingeführt wurde, eine Umsetzung der Vorgaben aus der 2018 beschlossenen EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED). Auch die derzeit auf EU-Ebene diskutierte Neuerung der EU-Gebäuderichtlinie wird nach dem europäischen Beschluss in nationales Recht übertragen.
- Europapolitik
Was passiert in Brüssel?
Die Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie befindet sich aktuell im Trilogverfahren. Das Ziel: Die Sanierungsquote in allen EU-Staaten vorantreiben. Der Weg: Das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union verhandeln unter Beteiligung der EU-Kommission und einigen sich auf einen gemeinsamen Entwurf für die Richtlinie. Welche Standpunkte müssen miteinander in Einklang gebracht werden? Wie weit liegen die Akteure darin auseinander? Und was bedeutet das für die Umsetzung in nationale Gesetze?