Großes Interesse an Bestands-förderung in den Reihen der Verbandsmitglie-der
Die Herausforderungen für die energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes der sozial orientierten Wohnungswirtschaft sowie die Funktion der Förderinstrumente im Land Nordrhein-Westfalen und auf Bundesebene standen im Mittelpunkt der gemeinsamen Informationsveranstaltung „Modernisierung im Gebäudebestand – Ansätze und Förderinstrumente“ von VdW Rheinland Westfalen und der EBZ Akademie. Rund 50 Teilnehmende, vor allem von kleinen und mittelgroßen Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, kamen dazu am 14. September 2023 nach Bochum.
Die ambitionierten Klimaziele im Gebäudesektor gehen mit einer stärkeren Fokussierung auf die Bestandsentwicklung einher, so VdW-Abteilungsleiter Oliver Niermann – bei gleichzeitig hohen Bau- und Finanzierungskosten sollte vor allem die soziale Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen als Förderinstrument genau geprüft werden, um finanzielle Überforderungen auf Mieter- und Vermieterseite zu begegnen.
Am Vormittag standen zunächst die strukturellen Grundlagen der energetischen Modernisierung auf der Tagesordnung. Kerstin Hagemann vom Ökozentrum NRW präsentierte zunächst den aktuellen Stand des Förderansatzes zum Heizungsaustausch aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), nahm dann aber auch die Bundesförderung für die serielle Sanierung sowie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in den Fokus. Ergänzend bezog Bianca Skottki von der EBZ Akademie die Teilnehmenden durch Live-Umfragen in die Vorträge mit ein.
Anschließend präsentierten Rainer Janssen und Oliver Schreiber aus dem Referat „Modernisierungs- und Quartiersförderung“ die Rahmenbedingungen der Modernisierungsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. In seinem Grundsatz ist das Instrument eine soziale Wohnraumförderung, wurde aber in den vergangenen Jahren mehr und mehr durch die energetische Förderkomponente ergänzt. So sind durch das Erreichen eines Netto-Null-Standards beim Energieverbrauch oder der Nutzung von mineralölfreien Dämmstoffen bis zu 55 Prozent Tilgungsnachlässe möglich, bei voller Kostenförderung bis 200.000 Euro pro Wohneinheit. Die präsentierten Förderbeispiele der Modernisierungsoffensive des Landes unterstrichen zudem die hohe Qualität der Quartiere nach Abschluss der Fördermaßnahmen. Bundes- und Landesförderungen können bei der Modernisierung sinnvoll verknüpft werden, sowohl konventionell als auch bei der seriellen Sanierung.