thema der Wohnungswirtschaft
N°1 – Der perfekte Sturm

Entwicklungsfähige Flächen sollen rheinland-pfälzische Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt besser aktivieren können besser aktivieren können
Quelle: Julia Hermann – stock.adobe.com

Bauland-mobilisierung für zwölf weitere Kommunen in Rheinland-Pfalz

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat die neue Fassung der Landesverordnung über die Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt beschlossen und damit die Anwendung ausgeweitet.

Laut Baulandmobilisierungsgesetz wird Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Ausübung des Vorkaufsrechts, die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans und die Anordnung eines Baugebots erleichtert. In welcher Stadt der Wohnungsmarkt als angespannt gilt, bestimmt die Landesregierung. Mit der Neufassung der Landesverordnung hat das rheinland-pfälzische Kabinett nun die Gebietskulisse um zwölf Städte und Gemeinden erweitert.

Landau, Ludwigshaften, Mainz, Speyer und Trier waren bereits in die Gebietskulisse aufgenommen worden, neu hinzukommen: die Landkreise Ahrweiler, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Germersheim, Mainz-Bingen, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße und Trier-Saarburg sowie die Gemeinden Frankenthal, Neustadt an der Weinstraße und Worms. Die Landesverordnung tritt am 31. Dezember 2026 außer Kraft.

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