Recht
- Energierechtstagung
Wo die Energiewende kompliziert wird
Bei der Umsetzung der Energie- und Wärmewende geht es nicht nur ums Geld. Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, die klimaneutrales Wohnen ermöglichen wollen, stoßen schnell auch auf rechtliche Fragen. Wie kann ich rechtlich und steuerlich sicher meinen Mieterinnen und Mietern den Strom vom eigenen Dach zur Verfügung stellen? Wie müssen Wärmecontracting-Verträge ausgestaltet sein? Was ist beim Heizungstausch zu beachten? Diese und ähnlich gelagerte Fragen wurden auf der ersten Tagung "Energierecht für die Wohnungswirschaft" des VdW Rheinland Westfalen am 18. März 2026 in Düsseldorf diskutiert. Die Tagung, an der 85 Vertreterinnen und Vertreter von Wohnungsgenossenschaft teilnahmen, gab einen Überblick über wesentliche Aspekte energierechtlicher Fragestellungen für die Wohnungswirtschaft, einem überaus komplexen Themenfeld mit einer Vielzahl von Rechtsnormen, das zudem regelmäßigen Änderungen unterliegt. Energierechtsexperten der Kanzleien BBH und Osborne Clarke erörterten die Themenkomplexe Wärme und Stromerzeugung sowie häufige Frage- und Problemstellungen und stellten die wesentlichen Rechtsnormen vor. Anschließend erklärte VdW-Steuerberater Prof. Dr. Michael Pannen, worauf insbesondere Genossenschaften und Unternehmen, die der erweiterten Gewerbesteuerkürzung unterliegen, bei der Umsetzung von Mieterstrom- oder Wärmecontractingprojekten hinsichtlich steuerrechtlicher Vorgaben achten müssen. Abgerundet wurden die Themenkomplexe durch Praxisbeispiele aus der Branche: Jan Timmermann zeigte, wie die GWL Lippstadt Nahwärmenetze zur Wärmeversorgung von Quartieren in Lippstadt einsetzt; Geschäftsführer Thomas Hummelsbeck stellte die Mieterstromprojekte der Rheinwohnungsbau vor und schloss mit motivierenden Worten an die Teilnehmenden, die sich gut auf die gesamte Thematik übertragen lassen: "Respekt vor der Aufgabe ja, Angst nein."
- Fachwissen
Politisch auf dem Weg zu mehr Holz
Vor dem Bauwerk steht das Regelwerk. Und damit bei Bauwerken mehr Holz eingesetzt werden kann, wurde in den vergangenen Jahren auch Hand ans Regelwerk angelegt. So wurde in der Bauordnung von Nordrhein-Westfalen bereits 2018 geregelt, dass Holzbauten bis zur Hochhausgrenze von 22 Metern erlaubt sind. 2021 zog Rheinland-Pfalz nach. Und im Herbst 2024 folgte die neue Muster-Holzbau-Richtlinie. Beton ist robust, Holz brennt – so lautet nicht selten die erste Assoziation zu beiden Baustoffen. Tatsächlich steht der Brandschutz ganz oben auf der Liste der Dinge, die gewährleistet sein müssen, wenn aus Holz Häuser gebaut werden. Und deshalb setzen hier auch die politischen Reformen an, wenn es darum geht, das Bauen mit dem nachwachsenden Rohstoff voranzubringen. Denn nur weil Holz brennen kann, wird aus ihm kein unsicherer Baustoff. Mit modernen Technologien und etablierten Bauweisen lässt sich die Sicherheit und Langlebigkeit von Holzgebäuden auf das gleiche Niveau wie bei anderen Baustoffen bringen. Besonders wichtig für das Bauen mit Holz in NRW ist in dieser Hinsicht Paragraf 26 der Landesbauordnung. Er ist so formuliert, dass auch tragende oder aussteifende und raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein müssen, in Holzbauweise errichtet werden können. Hiervon ausgenommen sind Flucht- und Rettungswege im Bereich von Treppenräumen und Brandwände in Gebäudeklasse 5. Voraussetzung ist, dass die geforderte Feuerwiderstandsdauer nachgewiesen werden kann und dass Feuer und Rauch nicht über Grenzen von Brand- oder Rauchabschnitten übertragen werden können. Die Weiterentwicklung von Produkt- und Systemlösungen des modernen Holzbaus schreitet schnell voran. Um Schritt halten zu können, wurde auf der Bauministerkonferenz im Oktober 2024 die Muster-Holzbau-Richtlinie 2024 verabschiedet. Das bringt weitere Fortschritte. Neu ist, dass man mit Holztafelbau jetzt auch Standardgebäude wie Wohngebäude der Gebäudeklasse 5 bauen darf.