Koalition
- Draufgeschaut
Wie die Regierungskoalition auf Bundesebene verschaltet ist
Den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung kann man als Schaltplan für die kommenden vier Regierungsjahre lesen. Wir haben ihn genauso aufgezeichnet und zeigen, welchen Gesetzgebungsprojekten sich CDU/CSU und SPD in dieser Legislaturperiode widmen wollen. Von Mietrecht, über Klimaschutz und Energie bis hin zu einer Reform des Genossenschaftsrechts ist einiges dabei.
- Bundespolitik
Der neue Koalitionsvertrag im Fokus
CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ geeinigt, der die wohnungspolitische Richtung der kommenden vier Jahre vorgibt. Auch wenn die finale Zustimmung der Parteigremien noch aussteht, ist klar: Der Handlungsdruck im Wohnungsbau ist hoch – und der Vertrag enthält eine Vielzahl an Maßnahmen, um Planung, Genehmigung und Finanzierung von Wohnraum neu aufzustellen. Im Zentrum steht eine grundlegende Reform des Baugesetzbuchs (BauGB), die in zwei Stufen erfolgen soll. Bereits in den ersten 100 Tagen will die neue Regierung mit einem „Wohnungsbauturbo“ kurzfristige Erleichterungen schaffen – etwa durch flexiblere Regelungen beim Lärmschutz oder die Verlängerung von Sonderregelungen für angespannte Wohnungsmärkte. Anschließend folgt eine vertiefte Novelle des BauGB, die unter anderem das kommunale Vorkaufsrecht stärkt und preislimitierte Grundstücksankäufe erleichtert. Auch technische Regelwerke wie TA Lärm und TA Luft sollen angepasst werden, um Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft besser zu lösen. Ziel ist eine verlässlichere Planbarkeit für Wohnungsprojekte, insbesondere im urbanen Raum. Ein weiterer Aspekt ist die angekündigte Vereinfachung der Baustandards. Der Gebäudetyp E – als Synonym für funktionales, kostengünstiges Bauen – soll gestärkt und gesetzlich abgesichert werden. Künftig soll eine Abweichung von anerkannten Regeln der Technik keinen baulichen Mangel darstellen, sofern das Gebäude sicher und funktional ist. Serielle und modulare Bauweisen erhalten zusätzlichen Rückenwind durch verlässliche Rahmenbedingungen. Eine Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern der Mieter- und Vermieterverbände soll bis Ende 2026 Vorschläge zur Harmonisierung der Vorschriften erarbeiten. Die Mietpreisbremse wird um vier Jahre verlängert, ein neues Bußgeld bei Nichteinhaltung ist vorgesehen.