Pressemitteilung
Sozial orientierte Wohnungswirtschaft befürchtet steigende Wohnungsbaukosten auch in NRW bei Vergesellschaftung von Wohnungen in Berlin
Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen warnt vor einer Vergesellschaftung von Wohnungen in Berlin. Dies hätte direkte Folgen für die Finanzierung von Immobilien und damit auf die Baukosten auch in NRW. „Durch die Vergesellschaftung fallen Grundpfandrechte für Wohngebäude weg. Wenn Banken nicht mehr sicher sein können, dass diese Absicherung von Krediten auch garantiert ist, werden sie Risikoaufschläge verlangen. Damit steigen bundesweit die Kosten für Immobilienkredite – und damit zugleich die Baukosten“, sagt Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen. Für die Schaffung bezahlbarerer Wohnungen in NRW sei das Gift.
Rychter wirbt eindringlich dafür, die Vergesellschaftungsgedanken ad acta zu legen. Die Milliarden an Euro, die wohl für Entschädigungen aufgebracht werden müssten, sollten besser in den Bau neuer bezahlbarer Wohnungen investiert werden. Durch die Vergesellschaftung entstehe nicht eine bezahlbare Wohnung mehr, sagt Rychter. Und er weist darauf hin: „Auch der neue Eigentümer, die Kommune, müsste in die Instandhaltung, in den Klimaschutz und in die Barrierefreiheit der vergesellschafteten Wohnungen investieren. Woher soll dieses Geld kommen, wenn die Mieteinnahmen – möglicherweise auch noch abgesenkt – erst einmal dazu genutzt werden müssen, die Entschädigung zu refinanzieren?“
Das aber betreffe erst einmal die Haushaltslage in Berlin, so Rychter. „Doch eine Vergesellschaftung wäre ein finanzpolitisches Erdbeben, das auch wir in Nordrhein-Westfalen spüren würden.“
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Katrin Stamm
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