Wo die Energiewende kompliziert wird
Bei der Umsetzung der Energie- und Wärmewende geht es nicht nur ums Geld. Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, die klimaneutrales Wohnen ermöglichen wollen, stoßen schnell auch auf rechtliche Fragen. Wie kann ich rechtlich und steuerlich sicher meinen Mieterinnen und Mietern den Strom vom eigenen Dach zur Verfügung stellen? Wie müssen Wärmecontracting-Verträge ausgestaltet sein? Was ist beim Heizungstausch zu beachten? Diese und ähnlich gelagerte Fragen wurden auf der ersten Tagung „Energierecht für die Wohnungswirschaft“ des VdW Rheinland Westfalen am 18. März 2026 in Düsseldorf diskutiert.
„Respekt vor der Aufgabe ja, Angst nein.“
– Thomas Hummelsbeck
Die Tagung, an der 85 Vertreterinnen und Vertreter von Wohnungsgenossenschaft teilnahmen, gab einen Überblick über wesentliche Aspekte energierechtlicher Fragestellungen für die Wohnungswirtschaft, einem überaus komplexen Themenfeld mit einer Vielzahl von Rechtsnormen, das zudem regelmäßigen Änderungen unterliegt.
Energierechtsexperten der Kanzleien BBH und Osborne Clarke erörterten die Themenkomplexe Wärme und Stromerzeugung sowie häufige Frage- und Problemstellungen und stellten die wesentlichen Rechtsnormen vor. Anschließend erklärte VdW-Steuerberater Prof. Dr. Michael Pannen, worauf insbesondere Genossenschaften und Unternehmen, die der erweiterten Gewerbesteuerkürzung unterliegen, bei der Umsetzung von Mieterstrom- oder Wärmecontractingprojekten hinsichtlich steuerrechtlicher Vorgaben achten müssen.
Abgerundet wurden die Themenkomplexe durch Praxisbeispiele aus der Branche: Jan Timmermann zeigte, wie die GWL Lippstadt Nahwärmenetze zur Wärmeversorgung von Quartieren in Lippstadt einsetzt; Geschäftsführer Thomas Hummelsbeck stellte die Mieterstromprojekte der Rheinwohnungsbau vor und schloss mit motivierenden Worten an die Teilnehmenden, die sich gut auf die gesamte Thematik übertragen lassen: „Respekt vor der Aufgabe ja, Angst nein.“
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