thema der Wohnungswirtschaft
N°1 – Der perfekte Sturm

Quelle: VdW Rheinland Westfalen
Förderung

Wiederauflage der KfW-55-Förderung startet

Zum 16. Dezember 2025 hat die Bundesregierung die Förderung von Neubauten im KfW-55-Energiestandard kurzfristig wieder aufgelegt. Der bekanntgegebene Zinssatz liegt je nach Laufzeit zwischen 1,94 und 2,91 Prozen effektiver Jahreszins für den Endkreditnehmer. Mit der Reaktivierung der Förderung reagiert die Bundesregierung auf eine Forderung der sozial orientierten Wohnungswirtschaft, allerdings liegt der angebotene Zinssatz über den vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobliienunternehmen gefordeten ein Prozent.

800 Millionen Euro werden für die Förderung insgesamt zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung will damit Bauprojekte ermöglichen, die im KfW-55-Standard geplant und genehmigt wurden, 2022 aber aufgrund des kurzfristigen Förderstopps im KfW-55-Programm nicht mehr gebaut wurden. Da das KfW-55-Energie-Niveau inzwischen als Neubaustandard gilt, war eine Förderung ausgeschlossen. Voraussetzung für die Förderung nach dem aktuellen Programm ist die Nutzung von 100 Prozent erneuerbarer Energien.

Auch wenn der GdW bezweifelt, dass mit den angebotenen Zinsen bezahlbarer Wohnungsneubau entstehen kann, ist nicht ausgeschlossen, dass eine Vielzahl von Anträgen eingehen wird. 

Weitere Informationen zu den Zinssätzen erfahren Mitglieder des VdW Rheinland Westfalen im Mitgliederbereich.