thema der Wohnungswirtschaft
N°1 – Der perfekte Sturm

Quelle: VdW Rheinland Westfalen / Martha Sohn
Fachwissen

Politisch auf dem Weg zu mehr Holz

Vor dem Bauwerk steht das Regelwerk. Und damit bei Bauwerken mehr Holz eingesetzt werden kann, wurde in den vergangenen Jahren auch Hand ans Regelwerk angelegt. So wurde in der Bauordnung von Nordrhein-Westfalen bereits 2018 geregelt, dass Holzbauten bis zur Hochhausgrenze von 22 Metern erlaubt sind. 2021 zog Rheinland-Pfalz nach. Und im Herbst 2024 folgte die neue Muster-Holzbau-Richtlinie.

Beton ist robust, Holz brennt – so lautet nicht selten die erste Assoziation zu beiden Baustoffen. Tatsächlich steht der Brandschutz ganz oben auf der Liste der Dinge, die gewährleistet sein müssen, wenn aus Holz Häuser gebaut werden. Und deshalb setzen hier auch die politischen Reformen an, wenn es darum geht, das Bauen mit dem nachwachsenden Rohstoff voranzubringen. Denn nur weil Holz brennen kann, wird aus ihm kein unsicherer Baustoff. Mit modernen Technologien und etablierten Bauweisen lässt sich die Sicherheit und Langlebigkeit von Holzgebäuden auf das gleiche Niveau wie bei anderen Baustoffen bringen.

Besonders wichtig für das Bauen mit Holz in NRW ist in dieser Hinsicht Paragraf 26 der Landesbauordnung. Er ist so formuliert, dass auch tragende oder aussteifende und raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein müssen, in Holzbauweise errichtet werden können. Hiervon ausgenommen sind Flucht- und Rettungswege im Bereich von Treppenräumen und Brandwände in Gebäudeklasse 5. Voraussetzung ist, dass die geforderte Feuerwiderstandsdauer nachgewiesen werden kann und dass Feuer und Rauch nicht über Grenzen von Brand- oder Rauchabschnitten übertragen werden können.

Die Weiterentwicklung von Produkt- und Systemlösungen des modernen Holzbaus schreitet schnell voran. Um Schritt halten zu können, wurde auf der Bauministerkonferenz im Oktober 2024 die Muster-Holzbau-Richtlinie 2024 verabschiedet. Das bringt weitere Fortschritte. Neu ist, dass man mit Holztafelbau jetzt auch Standardgebäude wie Wohngebäude der Gebäudeklasse 5 bauen darf. Bisher ging das nur als Massivbauweise. Das Bauen wird dadurch günstiger und die serielle Vorfertigung wird gestärkt. Künftig können auch Sonderbauten in Holzbauweise errichtet werden. Und auch ein höherer sichtbarer hölzerner Teil von Fassaden kann dank der neuen Richtlinie errichtet werden. Auch objektbezogene Bauartgenehmigungen entfallen mit der neuen Holzbaurichtlinie. So ist der Holzbau nicht nur ein ökologischer und optischer Gewinn, sondern nach dieser Reform auch ohne aufwendige Sondergenehmigungen umsetzbar. 

Außerdem werden durch die Muster-Holzbau-Richtlinie Genehmigungsverfahren vereinfacht. Gebäude und Details, die nach der Richtlinie erstellt werden, benötigen keine weiteren zeitintensiven Nachweise – wie Bauartgenehmigungen. Das gibt den am Bau Beteiligten mehr Planungssicherheit und hilft, Projekte schneller umzusetzen.

Die neue Muster-Holzbau-Richtlinie wird derzeit von der Europäischen Kommission geprüft. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung von Nordrhein-Westfalen hat aber bereits eine Übergangsregelung eingeführt. Die Neuerungen der Richtlinie gelten ab sofort in Nordrhein-Westfalen. Nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens soll die neue Richtlinie als Technische Baubestimmung in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden.

Die neuen Regelungen sind ein wichtiger Schritt. Sie eröffnen viele neue Möglichkeiten, vorausgegangene Hemmnisse stellen nur noch ein geringes Problem dar. Dennoch hegen manche Menschen vom Bau noch immer den Grundverdacht, dass Holz ein dem konventionellen Bau unterlegenes Baumaterial sei. Zu Unrecht.

Ähnliche Artikel