Gute Voraussetzungen für öffentlich gefördertes Wohnen?
Mit einem Fördervolumen von 1,7 Milliarden Euro ging die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalens zu Beginn des Jahres 2024 an den Start. Schon kurz nach der Verkündung waren die Mittel ausgeschöpft.
Im digitalen Live-Gespräch
Das komplette Insta-Live zwischen Alexander Rychter und Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, ist auf dem Instagram-Kanal des VdW Rheinland Westfalen zu sehen.
Mit einem Klick geht es direkt zum aufgezeichneten Instagram-Reel mit NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach.
Worauf ist der starke Abruf zurückzuführen und welche Entwicklung ist für das laufende sowie die kommenden Jahre in Bezug auf öffentlich gefördertes Wohnen zu erwarten?
VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter empfing die Landesministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung am 15. August 2024 zum Livetalk. Das Thema: Die Situation der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ebenfalls zur Sprache kam die Situation der sozial orientierten Wohnungswirtschaft in Bezug auf die Bundesförderung.
Insta-Live mit Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Illustration von VdW Rheinland Westfalen
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Mit einem Fördervolumen von 1,7 Milliarden Euro ging die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalens zu Beginn des Jahres 2024 an den Start – und schon kurz nach der Verkündung waren die Mittel ausgeschöpft. Worauf ist das zurückzuführen und welche Entwicklung ist für das laufende sowie die kommenden Jahre zu erwarten? VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter empfing die Landesministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung am 15. August 2024 zum Livetalk, in dem die Situation der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam diskutiert wurde. Ebenfalls zur Sprache kam die Situation der sozial orientierten Wohnungswirtschaft in Bezug auf die Bundesförderung.
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