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Bundespolitik

Eckpunkte zur Heizungsgesetz-Reform veröffentlicht

Die Spitzen der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben Eckpunkte zu einer Reform des Gebäudeenergiegesetzes vorgelegt. Demnach wird die Regel abgeschafft, wonach neue Heizungen aus mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien gespeist werden müssen. Es dürfen also weiterhin Gas- und Öl-Heizungen eingebaut werden, wenn sichergestellt ist, dass sie in Zukunft mit mehr und mehr erneuerbaren Gasen bzw. Öl beheizt werden. Das Gesetz, das fortan Gebäudemodernisierungsgetz (GMG) heißen soll, wird nun ausgearbeitet und soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Am 24. Februar 2026 haben CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktion ein Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. Demnach soll das sogenannte Heizungsgesetz, die im Gebäudeenergiegesetz 2023 eingefügten Paragraphen §§ 71 – 71p sowie § 72 des GEG, abgeschafft werden. Damit entfällt auch die Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung sowie das Betriebsverbot für bestimmte Heizungsarten.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz werde so technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher werden, die Entscheidung über die künftige Heizungsart soll beim Eigentümer liegen. Das Gesetz soll einen technologieoffenen Katalog mit den möglichen Heizungsoptionen nennen und dabei Offenheit für Innovationen schaffen.

Klimaschutzziele weiterhin gültig

Es sollen auch weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können, unter der Voraussetzung, dass diese ab dem 1. Januar 2029 mit einem zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe betrieben werden. 2029 soll dieser Anteil bei mindestens zehn Prozent liegen, bis 2040 sollen dann drei Schritte im Gesetz regeln, wie der Anstieg dieser so genannten Bio-Treppe aussehen wird. Für den klimafreundlichen Brennstoffanteil entfällt der CO2-Preis. Zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen soll eine Regelung geschaffen werden.

Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gölten weiterhin. Sofern eine Evaluierung 2030 zeigt, dass der Gebäudesektor sein Ziel verfehlt, soll nachgesteuert werden.

Wer Heizstoffe in Verkehr bringt, wird zum anteiligen Einsatz von klimafreundlichen Gasen bzw. klimafreundlichem Heizöl verpflichtet; dazu zählen technologieoffen insbesondere Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivate sowie synthetisches Methan und Bioöl. Zur konkreten Umsetzung soll das Bundeswirtschaftsministerium zum Sommer 2026 ein Eckpunktepapier vorstellen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll bis mindestens 2029 auskömmlich sein.

Gebäuderichtlinie: Spielräume ausnutzen

Die Wärmeplanung soll für kleine Kommunen unter 15.000 Einwohnern vereinfacht, das Wärmeplanungsgesetz zügig novelliert werden. Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und die Wärmelieferverordnung sollen novelliert werden, um Wärmepreise fair, transparent und bezahlbar zu machen. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) soll gesetzlich neu geregelt und aufgestockt werden. Es soll eine Möglichkeit zur angemessenen Weitergabe von Kosten für Investitionen in die Dekarbonisierung sowie die Netzinfrastruktur geschaffen werden, bei gleichzeitiger Wahrung der Bezahlbarkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Das bestehende jährliche voraussetzungslose Leistungsanpassungsrecht des Kunden soll im Sinne der Planungssicherheit für Wärmenetzbetreiber und der Anpassung an den realistischen Verbrauch geändert werden. Zudem sollen die Regelungen zur die Kostenneutralität „moderat angepasst“ werden. Schließlich soll zur Sicherstellung von Transparenz und Verbraucherschutz eine Preistransparenzplattform eingerichtet, sowie unter anderem die Preisaufsicht gestärkt und eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden. Die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen sollen nach Möglichkeit in einem neuen Wärmegesetz geregelt werden.

Mit dem Gesetz soll auch die europäische Gebäuderichtlinie umgesetzt werden, wobei Spielräume in der Umsetzung ausgeschöpft und bei der EU-Kommission um eine Verlängerung der Umsetzungsfristen der Richtlinie, ein Verschlanken der Vorschriften und eine Implementierung des Quartiersgedanken gebeten werden soll. Die nationalen Gebäudeeffizienzklassen werden entsprechend den europäischen Vorgaben bis Ende 2029 harmonisiert.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen begrüßt unter anderem die genannte Technologieoffenheit und die größere Entscheidungsfreiheit der Eigentümer sowie die zugesicherte Finanzierung der Förderung bis 2029.

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