Die Geschichte einer einfachen Idee
Wer bekommt den günstigen Sonnenstrom?
Strom vom Dach den Mieterinnen und Mietern zukommen lassen. Klingt einfach. Doch ein Blick in §42 c des Gesetzes „zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung“ zeigt: Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung umzusetzen, ist komplizierter, als es zunächst den Eindruck macht. Wie aus einer einfachen Idee ein etwas aufwendigeres Konstrukt wurde.
Wenn die Sonne scheint, wird Wäsche gewaschen. Für viele Eigenheimbesitzende mit Photovoltaikanlage auf dem Dach ist das Alltag. Denn in dieser Zeit bezahlen sie für den Strom keinen Cent, er wird schließlich von der eigenen Anlage produziert und fließt direkt in den Haushaltsstromkreislauf. Über die Jahre rechnet sich die Anschaffung einer solchen Anlage in der Regel.
Was bei Eigenheimen funktioniert, muss doch auch bei vermieteten Gebäuden funktionieren, dachte sich nicht nur der Gesetzgeber. Auch die sozial orientierte Wohnungswirtschaft setzte sich für die Umsetzung dieser einfachen Idee „Strom vom Dach für den Haushalt ohne viel Aufwand“ ein. Mit dem so genannten Solarpaket, mehreren Gesetzesinitiativen, die den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen beschleunigen sollen, führte das Bundeswirtschaftsministerium deshalb die „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ ein. „Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie“ überschrieb das Ministerium die Pressemitteilung Ende September 2024, nachdem der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hatte, in dem auch die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung geregelt ist.
Ein geringes Maß an Bürokratie? Michel Böhm, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, ist davon nicht zu 100 Prozent überzeugt. Böhm hat an zwei Leitfäden zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung mitgeschrieben. „Im Gegensatz zu Mieterstrommodellen ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wirklich einfacher zu händeln. Ein Wohnungsunternehmen muss jetzt nicht mehr alle Anforderungen an einen Energieversorger erfüllen. Aber die Struktur der geforderten Messtechnik kann schnell komplex werden. Ohne Messdienstleister ist das kaum zu stemmen“, sagt er.
Mehr Teilnehmende, mehr Schwierigkeiten
Weshalb aber ist das so? Grundlegend sind zwei große Unterschiede zwischen Eigenheim- und Mietwohnungsmodellen: Zum einen gehört beim Eigenheim der bzw. dem Besitzenden der Solaranlage zugleich auch das Gebäude – es sind also weniger Akteure im Spiel; zum anderen muss er bzw. sie sich den Strom nicht mit anderen teilen. Im Mehrfamilienhaus stellt sich die Frage: Wer bekommt den günstigen Sonnenstrom, wenn auf dem Dach weniger produziert wird, als gerade im Haus benötigt wird?
Die klare Antwort: alle. Nur benötigt man dafür einen Aufteilungsschlüssel – und dem Gesetzgeber zufolge ständige Messungen, denn die Sonne scheint im Laufe eines Tages mal mehr, mal weniger. Laut Gesetz müssen der Solarstrom und der Verbrauch kontinuierlich in 15-minütigen Intervallen gemessen werden. Um das zu gewährleisten, sind SmartMeter für jeden teilnehmenden Mieter und die Verrechnung der Messwerte notwendig. Das übernimmt im Regelfall ein Dienstleister.
In der Folge sind auch mehr Akteure beteiligt als bei einem normalen Stromgeschäft. Dort sind Messstellenbetreiber und Energieversorger (bzw. Stromlieferant) ein und dieselbe juristische Person, die darüber hinaus nicht selten im unternehmerischen Verbund mit den Netzbetreibern steht. Nun gibt es das Wohnungsunternehmen als Anlagenbetreiber (Stromlieferant), den Messstellenbetreiber und den Netzbetreiber, die miteinander Daten austauschen müssen. Hinzu kommen die Energieversorger, die als Reststromlieferanten ebenfalls Messwerte erhalten müssen um ihrerseits eine Abrechnung stellen zu können. Und gerade dieser Datenaustausch ist derzeit laut GdW-Referent Michel Böhm noch ein Problem.
„Für den Datenaustausch benötigt der Messstellenbetreiber Zugänge, die der Netzbetreiber zur Verfügung stellt – und diese Zugänge stellt der Netzbetreiber in Rechnung“, erklärt Böhm. Mehrere Hundert Euro im Jahr könne auf diese Weise für eine einzige Messstelle fällig werden. Aus Sicht des GdW wäre eine simplere Kommunikation deutlich sachgerechter, entsprechende gesetzgeberische Bestrebungen kritisieren die Netzbetreiber allerdings scharf. „Einfache Regelungen scheitern eben nicht selten an den Interessen anderer Akteure“, sagt Böhm.
Informationen zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung finden VdW-Mitglieder in der Arbeitshilfe 96 des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen unter dem Link:
Außerdem veröffentlicht der GdW demnächst den Leitfaden „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ gemeinsam mit dem Bundesverband Solarwirtschaft.
Vorsicht bei der Wahl des Schlüssels
Das rechnerische Aufteilen des Stroms birgt weitere Komplexität. Denn welcher Aufteilungsschlüssel für ein Projekt sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich können Anlagebetreiber zwischen einem statischen und einem dynamischen Schlüssel wählen.
Bei einem statischen Aufteilungsschlüssel steht einer Mietpartei immer gleich viel Strom zu, bei zwei Parteien wären dies also beispielsweise 50 Prozent. Wenn jetzt aber eine Partei nicht ihre 50 Prozent verbraucht, wird der überschüssige Strom ins Netz eingespeist.
Bei einem dynamischen Aufteilungsschlüssel wird die innerhalb des 15-Minuten-Intervalls erzeugte Strommenge den einzelnen Teilnehmenden entsprechend ihres jeweiligen Anteils am Gesamtverbrauch aller Teilnehmenden innerhalb desselben 15-Minuten-Intervalls zugeteilt. Wer in der Zeit mehr verbraucht hat, bekommt auch eine größere Menge Solarstrom zugeteilt.
Am Ende muss sich jeder Anlagebetreiber Gedanken machen, welche Regelung er effizienter findet. Man sieht: Auch notwendige gesetzliche Definitionen und das Gerechtigkeitsprinzip machen eine zunächst einfach erscheinende Idee kompliziert.
Aufteilungsschlüssel können auch so ausgestaltet sein, dass beispielsweise nur 80 Prozent des produzierten Solarstroms auf die Teilnehmenden aufgeteilt werden, der Rest wird für die Haustechnik verwendet. Gerade wenn Wärmepumpen mit dem Solarstrom betrieben werden sollen, kann sich eine solche Aufteilung lohnen.
„All diese Regelungen müssen dann noch den Mieterinnen und Mietern so kommuniziert werden, dass diese Spaß daran haben, mitzumachen. Denn während klassische Mieterstrom-Projekte auch dann rentabel sein können, wenn weniger Mieterinnen und Mieter mitmachen, steht und fällt die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit der Anzahl an Beteiligten“, berichtet Böhm.
Allerdings ist er auch hoffnungsfroh: „Wir sehen jetzt schon, dass sich mehr Menschen für die neue Gebäudeversorgung interessieren als für den Mieterstrom – zum Beispiel, weil sie ihren alten Vertrag beim Energieversorger dafür nicht kündigen müssen.“
Wenn jetzt auch noch auf Seiten der Netzbetreiber flächendeckend das Know-how und die digitalen Schnittstellen geschaffen würden, könnte das neue Modell tatsächlich Verbreitung finden, sagt Michel Böhm. Auch wenn die einfache Idee am Ende doch komplizierter geworden ist, als sie zu Beginn klang.
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