Der neue Koalitionsvertrag im Fokus
CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ geeinigt, der die wohnungspolitische Richtung der kommenden vier Jahre vorgibt. Auch wenn die finale Zustimmung der Parteigremien noch aussteht, ist klar: Der Handlungsdruck im Wohnungsbau ist hoch – und der Vertrag enthält eine Vielzahl an Maßnahmen, um Planung, Genehmigung und Finanzierung von Wohnraum neu aufzustellen.
Planungsrecht
Im Zentrum steht eine grundlegende Reform des Baugesetzbuchs (BauGB), die in zwei Stufen erfolgen soll. Bereits in den ersten 100 Tagen will die neue Regierung mit einem „Wohnungsbauturbo“ kurzfristige Erleichterungen schaffen – etwa durch flexiblere Regelungen beim Lärmschutz oder die Verlängerung von Sonderregelungen für angespannte Wohnungsmärkte. Anschließend folgt eine vertiefte Novelle des BauGB, die unter anderem das kommunale Vorkaufsrecht stärkt und preislimitierte Grundstücksankäufe erleichtert.
Auch technische Regelwerke wie TA Lärm und TA Luft sollen angepasst werden, um Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft besser zu lösen. Ziel ist eine verlässlichere Planbarkeit für Wohnungsprojekte, insbesondere im urbanen Raum.
Baustandards
Ein weiterer Aspekt ist die angekündigte Vereinfachung der Baustandards. Der Gebäudetyp E – als Synonym für funktionales, kostengünstiges Bauen – soll gestärkt und gesetzlich abgesichert werden. Künftig soll eine Abweichung von anerkannten Regeln der Technik keinen baulichen Mangel darstellen, sofern das Gebäude sicher und funktional ist. Serielle und modulare Bauweisen erhalten zusätzlichen Rückenwind durch verlässliche Rahmenbedingungen.
Mietrecht
Eine Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern der Mieter- und Vermieterverbände soll bis Ende 2026 Vorschläge zur Harmonisierung der Vorschriften erarbeiten. Die Mietpreisbremse wird um vier Jahre verlängert, ein neues Bußgeld bei Nichteinhaltung ist vorgesehen.
Auch die sogenannte Modernisierungsumlage soll überarbeitet werden: Künftig sollen Investitionsanreize und Mieterschutz stärker ausbalanciert werden. Die Grenze für sogenannte Kleinmodernisierungen wird auf 20.000 Euro erhöht. Ergänzend wird über steuerliche Belohnungen für dauerhaft niedrige Mieten nachgedacht.
Investitionsfonds und KfW-Programme
Ein Investitionsfonds soll künftig dazu beitragen, den Bau bezahlbarer Wohnungen zu finanzieren – mit einer Kombination aus öffentlicher Absicherung und privatem Kapital. Ziel ist es, die Finanzierungskosten insbesondere bei Mieten unter 15 Euro pro Quadratmeter deutlich zu senken. Für kommunale Wohnungsunternehmen sind ergänzende eigenkapitalentlastende Maßnahmen vorgesehen.
Die KfW-Förderung soll auf zwei zentrale Programme fokussiert werden: eines für Neubau und eines für die energetische Modernisierung im Bestand. Parallel dazu werden steuerliche Anreize für Vermieter mit dauerhaft niedrigen Mieten geprüft.
Klimaschutz im Gebäudesektor
Im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz kündigt die Koalition einen Paradigmenwechsel an: Statt primär auf Energieeffizienzklassen zu fokussieren, soll künftig die tatsächliche CO₂-Vermeidung als zentrale Steuerungsgröße dienen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird dazu neu gefasst und technologieoffen gestaltet. Die Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung soll vereinfacht, bestehende Förderprogramme für Sanierung und Heizung fortgeführt werden. Die befristete Wiedereinführung des EH-55-Standards soll zusätzliche Anreize im Neubau setzen.
Förderung des sozialen und genossenschaftlichen Wohnens
Die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau sollen schrittweise erhöht werden. Für das Segment „Junges Wohnen“ sind doppelte Mittel vorgesehen, auch für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen sollen zusätzliche Fördergelder bereitgestellt werden. Geförderter Wohnraum soll zudem vollständig von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen werden.
Das genossenschaftliche Wohnen bleibt ein zentrales Element der Wohnraumstrategie. Es wird weiterhin unterstützt – unter anderem durch Investitionszuschüsse. Auch die geplante Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit wird in diesem Kontext genannt.
Die kommenden Monate werden zeigen, wie schnell und konkret diese Vorhaben umgesetzt werden – und welche Rolle die Wohnungswirtschaft dabei spielt. Klar ist: Der Handlungsdruck ist hoch, und die Anforderungen an Planung, Finanzierung und Klimaschutz steigen weiter.
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