Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Kabinett der Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. Die bisherige Regel, aus dem Gebäudeenergiegeseetz, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird abgeschafft, ebenso das Betriebsverbot mancher Heizungen. Gas- und Ölheizungen sind nun wieder zulässig. Die Förderung von Heizungstauschen wird laut Regierung bis mindestens 2029 abgesichert. Das Gesetz geht nun in den Bundestag, der es debattieren und verabschieden muss. Der Bundesverband der sozial orientierten Wohnungswirtschaft, GdW, begrüßt das Gesetz zum Teil, übt aber auch Kritik.
In einer Pressemitteilung stellen Bundesbau- und Bundeswirtschaftsministerium klar. „Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss also nach und nach den Anteil an grünem Öl bzw. Gas erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen. Die vorgesehene Evaluierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes schafft zudem einen Mechanismus, mit dem nachgesteuert werden kann, falls die Marktdynamik hinter dem 2045-Ziel zurückbleibt.“ Denn wer unter die Biotreppe fällt, hat ab 2029 einen zunehmenden Anteil an Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder aber grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate zur Wärmeerzeugung einzusetzen. Dieser biogene Anteil steigt: von 10 Prozent ab dem Jahr 2029, über 15 Prozent ab dem Jahr 2030, gefolgt von 30 Prozent ab dem Jahr 2035 und schließlich auf 60 Prozent ab dem Jahr 2040.
Deutliche Nachbesserungen gefordert
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW forderte im Rahmen der Verbändeanhörung und anlässlich der Beratung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) deutliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Zwar enthalte der Entwurf wichtige Ansätze für mehr Technologieoffenheit und Praxistauglichkeit, zentrale Fragen zu Investitionssicherheit, Refinanzierung und sozialverträglicher Umsetzung der Wärmewende blieben jedoch ungelöst.
Positiv bewertet der GdW, dass der Gesetzentwurf an mehreren Stellen wichtige Forderungen der Wohnungswirtschaft aufgreife. Es seu ausdrücklich zu begrüßen, dass Wärmepumpen-Hybridlösungen nicht unter die Regelung der Bio-Treppe fallen, sofern sie die vorgegebenen Bedingungen erfüllen. Gerade im Gebäudebestand seien sie häufig der einzige kurzfristig wirtschaftlich und technisch realisierbare Weg, um CO₂-Emissionen deutlich zu reduzieren, ohne Mieter, Vermieter und Energieinfrastruktur zu überlasten. Auch die vorgesehene neue Berechnungsmethodik für KWK-Fernwärme bewertet der GdW positiv. Für die neue Berechnungsmethodik habe sich der Verband seit Jahren eingesetzt. Dadurch werde Fernwärme bilanziell attraktiver und Quartierslösungen könnten künftig einfacher umgesetzt werden.
Praxistauglicher Minderungspfad
Ebenso begrüßt der GdW, dass der Verbrauchsausweis für Wohngebäude grundsätzlich erhalten bleibt. Für große Wohnungsbestände sei dieser praxistauglich, kosteneffizient und administrativ handhabbar.
Entscheidend werde nun aber sein, dass aus dem Gesetzentwurf auch ein wirklich investitionsfähiges und sozial tragfähiges Regelwerk gemacht wird. Die Wärmewende könne nur gelingen, wenn Klimaschutz und bezahlbares Wohnen gemeinsam gedacht werden. Zusätzliche Investitionspflichten ohne wirtschaftlich tragfähige Refinanzierung gefährdeten nicht nur Modernisierung und Neubau, sondern am Ende auch die Akzeptanz der Transformation.
Der GdW fordert insbesondere einen verbindlichen und praxistauglichen CO₂-Minderungspfad für den Gebäudesektor bis 2045. Statt kleinteiliger Einzelgebäudevorgaben müsse stärker auf tatsächlich erreichte Emissionsminderungen gesetzt werden, etwa über quartiersbezogene Lösungen und Bestandsstrategien.
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