thema der Wohnungswirtschaft
N°1 – Der perfekte Sturm

Gruppenfoto von acht VdW-Mitarbeitende, die in die Kamera lächeln.
Quelle: VdW Rheinland Westfalen
Aktuelles Steuerrecht 2025

Blick in die
steuerliche Beratungspraxis

Die 2. Fachveranstaltung 2025 „Aktuelles Steuerrecht“ des VdW Rheinland Westfalen bot am 4. November 2025 rund 150 Vorständen, Geschäftsführungen und Fachkräften aus dem Rechnungswesen fundierte Einblicke in aktuelle steuerliche und regulatorische Entwicklungen. Themenschwerpunkte waren unter anderem steuergesetzliche Änderungen der neuen Bundesregierung, Neuerungen bei der Bilanzierung und aktuelle Urteile und Verwaltungsmeinungen zur Umsatz-, Ertrag- und Lohnsteuer.

Verbändeübergreifende Wissensvermittlung

Im Rahmen der ganztägigen, hybriden Veranstaltung im Europäischen Bildungszentrum (EBZ) in Bochum beleuchteten die Referentinnen und Referenten aus dem GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, dem VdW Niedersachsen Bremen und dem VdW Rheinland Westfalen praxisrelevante Entwicklungen im Steuerrecht und der Bilanzierung. Diskutiert wurden unter anderem das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland und der Anpassungsbedarf bei der Sonderabschreibung für neue Wohnungen nach § 7 b EStG.

Praktische Hinweise für die Wohnungswirtschaft

Das Thema der steuerlichen Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden stand nach dem neuen IDW RS IFA 1 und dem Entwurf eines überarbeiteten BMF-Schreibens vom 5. Juni 2025 im besonderen Fokus. Dazu, aber auch zum Leasing in der Wohnungswirtschaft inklusive Contracting, Zinsschranke, Umsatzsteuer bei der Wohnungseigentümergemeinschaft und Mieterstrom erhielten die Teilnehmenden konkrete Hinweise für die tägliche Praxis. Hingewiesen wurde auf die gesetzliche Regelung ab 2026, Verwaltungsakte grundsätzlich elektronisch bereitzustellen, zum Beispiel über das Elster-Portal. Von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind nur wenige Wohnungsunternehmen betroffen; zur freiwilligen Berichterstattung ist ein Anwendungsleitfaden veröffentlicht.

Die Mischung aus aktuellem Fachwissen, intensiver Diskussion und praxisnahen Fallbeispielen überzeugte die Teilnehmenden auch in dieser Auflage des Traditionsformates.

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