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Baugesetze

Wohnungsbau soll „überragendes öffentliches Interesse“ werden

Bie Bundesregierung hat Ende Mai 2026 den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Baugesetzbuch-Upgrade)“ beschlossen. Bauleitplanverfahren sollen vereinfacht, der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt und Kommunen mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft begüßt die Änderungen im Grundsatz, fürchtet aber nur eine begrenzte Wirkung der Reform.

Laut Bundesbauministerium soll bei Bebauungsplänen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt Wohnbauland ausweisen ein „überragendes öffentliches Interesse“ gelten. Dadurch hat der Wohnungsbau in diesen Gebieten Priorität. Außerdem soll künftig die übergeordnete Raumplanung in Gebieten mit knappem Wohnraum auf einen Ausgleich zwischen städtischen und ländlicheren Gebieten hinwirken.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hatte eine solche Priorisierung des Wohnungsbaus gefordert und begrüßt die Änderung daher. Allerdings weist er darauf hin, dass die praktische Wirkung der neuen Regelung begrenzt bleiben könnte. Der vorgesehene Abwägungsvorrang gelte nur für künftige Planverfahren in angespannten Wohnungsmärkten. Vielfach gehe es aber um Bauanträge in Gebieten, für die es keinen Bebauungsplan gebe. Hier finde der Abwägungsvorrang keine Anwendung. Nach Einschätzung des GdW könnte der unmittelbare Anwendungsbereich des neuen Vorrangs lediglich einen vergleichsweise kleinen Teil der Wohnungsbauprojekte erfassen.

Weitere Änderungen im Baugesetzbuch

Außerdem regelt der Gesetzentwurf laut Ministerium, dass vertiefte Umweltprüfungen künftig nur noch dort durchgeführt würden, wo sie auch tatsächlich erforderlich seien. Und diese Prüfungen sollen auch nicht unbedingt während des Aufstellens des Bebauungsplans erfolgen.

Beim Kampf gegen Schrottimmobilien sollen Kommunen bald einfacher ihr Vorkaufsrecht ausüben und Instandsetzungsgebote aussprechen können. Bei extremem Missbrauch gibt es künftig die Möglichkeit zur Enteignung.

Weitere Punkte der Reform sind die Einführung einer digitalen Bürgerbeteiligung, die Schaffung von mehr Grün in der Stadt, eine bessere Planung der Landesverteidigung und der leichtere Bau von Einrichtungen der Feuerwehr und der Rettungsdienste.

Jetzt beschäftigt sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf.

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