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N°1 – Der perfekte Sturm

Barrieren im Bestand abbauen – wie geht das?

Treppe im Bereich der Infrastruktur mit wandseitigem barrierefreien Handlauf (lila) und Stufenmarkierung (blau)

Michaela Wodarczak ist Architektin, Sachverständige für Barrierefreies Planen und Bauen und Fachgruppenleiterin bei der Kempen Krause Ingenieure GmbH in Aachen.

Kempen Krause Ingenieure (KKI) existiert seit mehr als 115 Jahren. Sie entwickeln an acht Standorten in Deutschland mit 350 Mitarbeitenden interdisziplinäre Lösungen für Industrie- und Logistikbauten, Produktionsstätten sowie Forschungs- und Laborgebäude bis hin zu Kliniken, Büro- und Verwaltungsbauten, Museen, Wohnquartieren und Versorgungsinfra-struktur.

Bestehende Gebäude vollständig barrierefrei umzubauen, ist kaum möglich. Die Barrierefreiheit zu verbessern, ist jedoch gut möglich – da helfen teilweise auch schon kleine Maßnahmen.

Gastbeitrag von:

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Michaela Wodarczak

Architektin

Bestehende Wohngebäude sind häufig nicht vollumfänglich barrierefrei gestaltet, wenn man die in der DIN 18040-2 beschriebenen Anforderungen als Bewertungsgrundlage verwendet. Sofern ein Gebäude umgebaut wird, empfiehlt es sich zu prüfen, welche Verbesserungsmaßnahmen sinnvoll sind und baulich möglich.

Eine vollumfängliche Berücksichtigung der DIN 18040-2 ist bei Bestandsgebäuden nicht erforderlich, da diese Norm für Neubauten gilt. Sie kann jedoch sinngemäß für Bestandsgebäude angewendet werden und somit als Leitfaden für eine barrierefreie Gestaltung dienen. Es ist dabei sinnvoll, neben einem Architekturbüro auch eine Fachplanung für Barrierefreiheit zu beauftragen. Diese bietet eine ausgeprägte Expertise sowie Erfahrungen bei der fachspezifischen Bewertung.

Jedes Wohngebäude weist individuelle Barrieren auf, weswegen sie für jedes Gebäude objektspezifisch ermittelt werden müssen. Folgend wird daher eine Auswahl an potenziellen Barrieren im Bestand beschrieben und wie die jeweilige Situation verbessert werden kann.

Geneigte Verkehrsfläche möglich?

Sofern im Außenbereich zur Überwindung eines Höhenunterschieds im Gelände zwischen der Grundstücksgrenze und dem Haupteingang ausschließlich eine Treppe ausgebildet ist, ist der Haupteingang nicht barrierefrei erreichbar, da der Haupteingang gemäß DIN 18040-2 stufen- und schwellen­los erreichbar zu gestalten ist. Eine Möglichkeit zur Verbesserung dieser Situation besteht darin, die Treppe durch eine geneigte Verkehrsfläche zu ergänzen oder zu ersetzen.

Dabei ist zu prüfen, ob die aus der baulichen Situation erforderliche Neigung zur Überwindung des Höhenunterschieds die maximal zulässige Längsneigung von 6 Prozent einhält. Ist dies nicht der Fall, ist im Einzelfall zu bewerten, ob die maximale Neigung geringfügig überschritten wird und dabei trotzdem barrierefrei nutzbar ist oder ob sie stark überschritten wird.

Liegt eine starke Überschreitung vor, kann der Bezug auf Anmerkung 2 in Ziffer 4.3 der DIN 18040-3 helfen. Diese beschreibt die Möglichkeit, bei sehr kurzen Strecken von bis zu 1 m Länge, eine Neigung von bis zu 12 Prozent auszuführen. Damit wird deutlich, dass eine größere Neigung in Ausnahmefällen denkbar ist, jedoch im Verhältnis zur Länge der geneigten Verkehrsfläche stehen muss.

Stufenmarkierung

Bei Bestandstreppen innerhalb der Infrastruktur kann es vorkommen, dass diese teilweise gewendelte Stufen aufweisen. Dies ist eine platzsparende Ausführung, jedoch gemäß DIN 18040-2 nicht barrierefrei. Eine bauliche Anpassung ist in der Regel nicht möglich. Um eine Treppe mit gewendelten Stufen im Hinblick auf die Barrierefreiheit zu verbessern, sollten sämtliche Treppenstufen mit einer Stufenmarkierung versehen werden. So können Nutzerinnen und Nutzer den Verlauf der Treppe besser erkennen.

Darüber hinaus unterstützt die Nachrüstung eines barrierefreien Handlaufs das sichere Begehen der Treppe. Sofern im Bestand nur ein Handlauf vorhanden ist und ein zweiter barrierefreier Handlauf nachgerüstet werden soll, ist zu überprüfen, welche Konsequenzen damit einhergehen. Insbesondere bei schmalen Treppenläufen kann ein zusätzlicher Handlauf eine ggf. erforderliche Fluchtwegbreite einschränken. In diesem Fall ist eine Abstimmung zwischen den Fachplanungen Barrierefreiheit und Brandschutz erforderlich, um die bestmögliche Lösung zu entwickeln. 

”Jede Reduktion einer Barriere bietet einen Mehrwert.“

Türen tauschen?

Werden im Bereich der Infrastruktur, zum Beispiel in Fluren, die Bewegungsflächen zur manuellen Bedienung durch Rollstuhlnutzer an einer Tür eingeschränkt, sollte überprüft werden, ob ein Automatikantrieb nachgerüstet werden kann. Der Automatikantrieb macht die manuelle Bedienung der Tür überflüssig, wodurch ausschließlich Bewegungsflächen für ggf. erforderliche Wendevorgänge vor und hinter der Tür notwendig sind.

Bei Türen kann es außerdem vorkommen, dass die gemäß DIN 18040-2 erforderliche lichte Durchgangsbreite unterschritten wird. Bevor eine Verbreiterung der Rohbauöffnung durch den Statiker geprüft wird, empfiehlt es sich die Konstruktion der Türzarge zu betrachten; Ggf. gibt es eine schmalere Konstruktionsvariante, die bereits eine größere lichte Durchgangsbreite ermöglicht.

Schlagen Türen zu den geplanten barrierefreien Sanitärräumen innerhalb der Wohnung in den Raum hinein auf, ist der Austausch dieser Türen zu empfehlen, da eine nach außen aufschlagende Tür die Möglichkeit gewährleistet, die Tür auch dann zu öffnen, wenn eine Person im Bad gestürzt ist, um Hilfe zu leisten. Alternativ erfüllt der Einbau einer Schiebetür das Schutzziel gleichermaßen.

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Sanitärobjekte in verschiedenen Räumen?

Ein barrierefreier Sanitärraum hat grundsätzlich einen höheren Flächenbedarf als ein nicht barrierefreier Sanitärraum. Sollte der vorhandene Sanitärraum unzureichend Fläche bieten, ist zu überprüfen, ob ein angrenzender Raum diesem zugeschlagen werden kann. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Sanitärobjekte auf unterschiedliche Räume aufzuteilen, um die erforderlichen Bewegungsflächen zu gewährleisten. Zum Beispiel durch die Anordnung des WC-Beckens und Waschtischs in einem und der Anordnung der Dusche in einem anderen Raum.

Innerhalb des Sanitärraums fordert die DIN 18040-2 einen niveaugleichen Übergang zur Duschfläche. Badewannen sind lediglich als Nachrüstungsmöglichkeit vorgesehen. Sofern im Bestand eine Badewanne oder eine Duschtasse mit erhöhtem Einstieg ausgeführt wurde, ist zu überprüfen, welche baulichen Möglichkeiten zur Verbesserung der Barrierefreiheit bestehen. Grundlegend ist dabei zu berücksichtigen, dass jede Verringerung der Schwelle für den Einstieg in die Dusche eine Verbesserung hinsichtlich der Barrierefreiheit bedeutet.  

Jede Barrierereduktion ist ein Mehrwert

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es in jedem Wohngebäude unterschiedlich viele Barrieren gibt. Jede Reduktion einer Barriere bietet einen Mehrwert, auch wenn aufgrund der bestehenden baulichen Situation keine DIN-konforme Barrierefreiheit hergestellt werden kann. Es gilt somit ein qualifiziertes Team mit den erforderlichen Fachplanungen zusammenzustellen und objektkonkret zu bewerten, wie das größtmögliche Maß an Barrierefreiheit hergestellt werden kann.

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