Bundespolitik
Ob mietrechtliche Vorgaben, steuerliche Regelungen oder Klimaschutzgesetze – der Bundestag ist in vielen wohnungspolitischen Punkten in gesetzgebender Funktion tätig. Die Wohnungswirtschaft ist von bundespolitischen Entscheidungen unmittelbar betroffen.
- Das Thema
Neustart
Manchmal hilft nur noch ein Neustart. Das gilt für die Wohnungspolitik auf Bundesebene genauso wie bei der Überplanung eines städtischen Quartiers oder in anderen wohnungswirtschaftlichen Zusammenhängen. Auf einmal tut sich gar nichts mehr, der Mauszeiger bewegt sich nicht mehr, das Bild auf dem Monitor ist eingefroren, der Computer ist abgestürzt. Nutzerinnen und Nutzer kennen diese Systemabstürze, oft hilft die Tastenkombination „Strg/Alt/Entf“, um den Computer neu zu starten. Und im besten Fall läuft er danach wieder stabil. Eine Art Systemabsturz hat im vergangenen Jahr auch die alte Bundesregierung erlebt. Nach Neuwahlen wurde Friedrich Merz zum Bundeskanzler gewählt, seitdem regieren CDU/CSU und SPD das Land und bestimmen auch die Wohnungspolitik. In ihrem Koalitionsvertrag haben die Parteien einige Aussagen getroffen, welche die sozial orientierte Wohnungswirtschaft positiv gestimmt haben. Sie haben das Ziel, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen, eher erreichbar erscheinen lassen, als dies unter der Ampel-Regierung der Fall war. Auch Marion Sett, Präsidentin des VdW Rheinland Westfalen, teilt diese Hoffnung, wie in einem Interview mit ihr in dieser Ausgabe zu lesen ist. Sie begrüßt etwa den im Vertrag vereinbarten „Wohnungsbau-Turbo“, mahnt aber: „Ohne politischen Umsetzungswillen bleibt er ein leeres Versprechen.“ In der Wohnungswirtschaft sind Neustarts keine Seltenheit. In Paderborn etwa wurden mit dem Teilabzug der britischen Armee große Gebiete in der Stadt frei, die jetzt nach und nach neu genutzt werden. Auf dem Gelände der Alanbrooke-Kaserne entsteht aktuell ein neuer Stadtteil. Um die vorgesehenen öffentlich geförderten Wohnungen zu bauen, hat die Stadt eigens vor ein paar Jahren ein Wohnungsunternehmen gegründet. Oder die Einführung einer neuen ERP-Software, gewissermaßen dem zentralen Nervensystem, wenn es um die betriebswirtschaftliche Bilanz geht: Auch hier besteht der Neustart in einem umfangreichen Prozess, der möglichst genau geplant werden so
- Baugesetze
Wohnungsbau soll "überragendes öffentliches Interesse" werden
Bie Bundesregierung hat Ende Mai 2026 den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Baugesetzbuch-Upgrade)“ beschlossen. Bauleitplanverfahren sollen vereinfacht, der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt und Kommunen mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft begüßt die Änderungen im Grundsatz, fürchtet aber nur eine begrenzte Wirkung der Reform. Laut Bundesbauministerium soll bei Bebauungsplänen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt Wohnbauland ausweisen ein "überragendes öffentliches Interesse" gelten. Dadurch hat der Wohnungsbau in diesen Gebieten Priorität. Außerdem soll künftig die übergeordnete Raumplanung in Gebieten mit knappem Wohnraum auf einen Ausgleich zwischen städtischen und ländlicheren Gebieten hinwirken. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hatte eine solche Priorisierung des Wohnungsbaus gefordert und begrüßt die Änderung daher. Allerdings weist er darauf hin, dass die praktische Wirkung der neuen Regelung begrenzt bleiben könnte. Der vorgesehene Abwägungsvorrang gelte nur für künftige Planverfahren in angespannten Wohnungsmärkten. Vielfach gehe es aber um Bauanträge in Gebieten, für die es keinen Bebauungsplan gebe. Hier finde der Abwägungsvorrang keine Anwendung. Nach Einschätzung des GdW könnte der unmittelbare Anwendungsbereich des neuen Vorrangs lediglich einen vergleichsweise kleinen Teil der Wohnungsbauprojekte erfassen.
- Bundespolitik
Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Kabinett der Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. Die bisherige Regel, aus dem Gebäudeenergiegeseetz, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird abgeschafft, ebenso das Betriebsverbot mancher Heizungen. Gas- und Ölheizungen sind nun wieder zulässig. Die Förderung von Heizungstauschen wird laut Regierung bis mindestens 2029 abgesichert. Das Gesetz geht nun in den Bundestag, der es debattieren und verabschieden muss. Der Bundesverband der sozial orientierten Wohnungswirtschaft, GdW, begrüßt das Gesetz zum Teil, übt aber auch Kritik. In einer Pressemitteilung stellen Bundesbau- und Bundeswirtschaftsministerium klar. "Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss also nach und nach den Anteil an grünem Öl bzw. Gas erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen. Die vorgesehene Evaluierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes schafft zudem einen Mechanismus, mit dem nachgesteuert werden kann, falls die Marktdynamik hinter dem 2045-Ziel zurückbleibt." Denn wer unter die Biotreppe fällt, hat ab 2029 einen zunehmenden Anteil an Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder aber grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate zur Wärmeerzeugung einzusetzen. Dieser biogene Anteil steigt: von 10 Prozent ab dem Jahr 2029, über 15 Prozent ab dem Jahr 2030, gefolgt von 30 Prozent ab dem Jahr 2035 und schließlich auf 60 Prozent ab dem Jahr 2040.
- Bundespolitik
Eckpunkte zur Heizungsgesetz-Reform veröffentlicht
Die Spitzen der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben Eckpunkte zu einer Reform des Gebäudeenergiegesetzes vorgelegt. Demnach wird die Regel abgeschafft, wonach neue Heizungen aus mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien gespeist werden müssen. Es dürfen also weiterhin Gas- und Öl-Heizungen eingebaut werden, wenn sichergestellt ist, dass sie in Zukunft mit mehr und mehr erneuerbaren Gasen bzw. Öl beheizt werden. Das Gesetz, das fortan Gebäudemodernisierungsgetz (GMG) heißen soll, wird nun ausgearbeitet und soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Am 24. Februar 2026 haben CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktion ein Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. Demnach soll das sogenannte Heizungsgesetz, die im Gebäudeenergiegesetz 2023 eingefügten Paragraphen §§ 71 – 71 sowie § 72 des GEG, abgeschafft werden. Damit entfällt auch die Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung sowie das Betriebsverbot für bestimmte Heizungsarten.
- Im Gespräch
Die Wohnungspolitik braucht ein mutiges Software-Update
Lautes Surren. Die Luft ist kühl und trocken. Endlose Reihen von Kabeln in präzise gebündelten Farben ziehen sich durch das Rechenzentrum des Kölner Telekommunikationsdienstleisters NetCologne. Zwischen Serverschränken und blinkenden Lichtern sprechen wir mit VdW-Präsidentin Marion Sett über den großen Wunsch nach einem Neustart in der Wohnungspolitik – und warum er mehr braucht als nur einen Tastendruck. Frau Sett, wir stehen hier im Rechenzentrum von NetCologne zwischen Tausenden von Computern. Wünschen Sie sich auch manchmal, in der Wohnungspolitik einfach auf einen Reset-Button drücken zu können? Und würden Sie ihn aktuell auch drücken? Wünschen? Ja. Drücken? Nein. Der Gedanke ist verlockend. Ein Reset-Button, der alle Widersprüche beseitigt, neue Spielräume schafft und die Wohnungspolitik auf ein ganz neues Fundament stellt. Aber aus meiner Perspektive als Geschäftsführerin der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft, eines bestandshaltenden Wohnungsunternehmens mit über 75 Jahren Geschichte, weiß ich: So funktioniert unsere Branche nicht. Wir denken langfristig. Unsere Gebäude, unsere Investitionen, unsere Verantwortung gegenüber den Menschen, die in unseren Wohnungen leben – all das lässt sich nicht einfach auf Null setzen. Mit der neuen Bundesregierung ist viel Hoffnung verbunden. Neue Koalitionen bringen neue Impulse, neue Ideen. Aber sie sollten nicht versuchen, alles neu zu erfinden – sondern dort ansetzen, wo es hakt. Ein Reset löscht nicht die Realität, was wir brauchen ist ein mutiges und intelligentes Software-Update: zielgerichtete Reformen, die Planung und Genehmigung vereinfachen, Investitionen erleichtern und uns als Wohnungswirtschaft wieder handlungsfähiger machen. Während wir durch den nächsten Sicherheitsbereich des Rechenzentrums geführt werden, fällt der Blick auf unzählige Kabelstränge – Alt und Neu laufen parallel, nichts darf ausfallen. Eine treffende Analogie zu dem, was Wohnungsunternehmen und -genossenschaften gerade leisten. Auch
- Draufgeschaut
Wie die Regierungskoalition auf Bundesebene verschaltet ist
Den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung kann man als Schaltplan für die kommenden vier Regierungsjahre lesen. Wir haben ihn genauso aufgezeichnet und zeigen, welchen Gesetzgebungsprojekten sich CDU/CSU und SPD in dieser Legislaturperiode widmen wollen. Von Mietrecht, über Klimaschutz und Energie bis hin zu einer Reform des Genossenschaftsrechts ist einiges dabei.
- Bundespolitik
Sondervermögen und Effekte für die Bau- und Immobilienwirtschaft
Die neue Bundesregierung hat ein umfassendes Finanzpaket für höhere Verteidigungsausgaben und Infrastrukturinvestitionen beschlossen. Ausgaben für Verteidigung, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts übersteigen, sollen künftig über neue Kredite finanziert werden. Ebenso will sie ein 500 Mrd. Euro schweres Sondervermögen schaffen, das für Investitionen in Infrastruktur dienen soll. Auch das Sondervermögen soll kreditfinanziert werden, daher würden wesentlich mehr Bundesanleihen emittiert. Es gibt zwei gegenläufige Trends auf dem Kapitalmarkt. Zum einen wird der Staat zur Finanzierung der Finanzpakete auf dem Kapitalmarkt zusätzlich als Nachfrager auftreten. Um Investoren den Kauf von Bundesanleihen attraktiv zu machen, müssen höhere Zinsen geboten werden. Die Anleihemärkte reagierten bereits auf die Ankündigung einer geplanten Ausweitung der Schulden mit höheren Renditen der langjährigen Bundesanleihen, was sich aber auch schon ein wenig relativierte.